Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Vertranium GmbH
I. Allgemeine Regelungen
1. Geltungsbereich
1.1.Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten ausschließlich. Allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige Vertragsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, die Vertranium GmbH (nachfolgend „Vertranium“) hat ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt.
1.2.Diese AGB gelten auch dann, wenn Vertranium GmbH (nachfolgend „Vertranium“) in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen für den Kunden vorbehaltlos erbringt.
1.3.Vertranium tätigt keine Geschäfte mit Verbrauchern nach § 13 BGB. Die vorliegenden AGB gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
1.4.Die AGB setzen sich zusammen aus den von der Art der Leistung unabhängigen Allgemeinen Regelungen und den für die verschiedenen Leistungen von Vertranium geltenden Anhänge in den Ziffern II – V, die die Allgemeinen Regelungen ergänzen. Welche der Regelungen der Anhänge in den Ziffern II – V zur Anwendung kommen, hängt davon ab, welche Produkte bzw. Dienstleistungen von Vertranium (im Folgenden „Vertranium-Leistungen“) bezogen werden:
1.4.1.Ziffer II gilt für Coaching durch Vertranium („Vertranium-Coaching“);
1.4.2.Ziffer III gilt für die Nutzung des Vertranium-Prozessmanagement („Vertranium-Prozessmanagement“);
1.4.3.Ziffer IV gilt für die Erstellung von Webseites für Kunden durch Vertranium;
1.4.4.Ziffer V gilt für Hostingleistungen von Vertranium („Vertranium-Hosting“).
1.5.Die Allgemeinen Regelungen werden – unabhängig davon, ob besonders darauf hingewiesen wird oder nicht – auf alle Verträge angewendet, für die diese AGB zur Anwendung kommen. Die speziellen Regelungen der Anhänge ergänzen die Allgemeinen Regelungen und gehen bei Konflikten den Allgemeinen Regelungen vor. Individualvereinbarungen zwischen den Parteien gehen diesen AGB insgesamt vor.
2. Vertragsschluss
2.1.Soweit in einem Angebot nichts anderes vermerkt ist, gelten von Vertranium erstellte Angebote immer als freibleibend.
2.2.Die Annahme des Angebots durch den Kunden gilt als verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages auf Basis des Angebotes von Vertranium. Der Vertrag kommt durch die Annahme dieses Angebots durch Vertranium zustande (im Folgenden „Auftragsbestätigung“).
2.3.Nur wenn die Parteien den Anlass und/oder der Zweck eines Vertrages über die Nutzung von Vertranium-Leistungen explizit als Vertragsgrundlage vereinbart haben, kann der Kunde mit dem Wegfall oder der ganzen oder teilweisen Änderung von Anlass und Zweck einen kostenlosen Vertragsrücktritt, eine Preisreduzierung oder sonstige Anpassungen eines Vertrages über die Nutzung von Vertranium-Leistungen beanspruchen oder einen Vertrag über die Nutzung von Vertranium-Leistungen kündigen.
2.4.Verträge mit Vertranium und zur Nutzung von Leistungen von Vertranium werden nur auf Deutsch abgeschlossen.
3. Vertragsgegenstand
3.1.Die Vertranium-Leistungen sind dazu bestimmt, den Kunden dabei zu unterstützen, eigene Beratungsleistungen zu erbringen.
3.1.1.Diese Beratungsleistungen des Kunden dürfen sich nur an Personen richten, die die durch den Kunden erbrachten Beratungsleistungen in der Finanzdienstleistungsbranche für ihre eigenen Angelegenheiten nutzen und die ihrerseits keine vergleichbaren Beratungsleistungen anbieten oder erbringen (im Folgenden „Endkunden“).
3.1.2.Die Vertranium-Leistungen sind nicht dazu bestimmt, den Kunden dabei zu unterstützen, seinerseits weitere Berater auszubilden und dürfen durch Kunden auch nicht für solche Zwecke genutzt werden.
3.2.Vertranium leistet keine Rechtsberatung.
3.3.Vertranium ist berechtigt, Subunternehmer einzusetzen, um die Vertranium-Leistungen zu erbringen. Solche Subunternehmer sind in angemessener Weise zur Verschwiegenheit zu verpflichten. Die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen von Vertranium und den jeweiligen Subunternehmern bleiben unberührt.
4. Änderungen am Leistungsumfang
4.1.Die online erbrachten Vertranium-Leistungen, insbesondere das Vertranium-Hosting, stellt Vertranium auf Internetplattformen bereit, die ständig weiterentwickelt werden, um aktuellen Anforderungen (zum Beispiel an IT-Sicherheit, Usability und Schnittstellen zu Drittsystemen) zu genügen und neue oder verbesserte Funktionen bereitzustellen.
4.1.1.Vertranium ist insoweit berechtigt, neue Versionen der Vertranium-Leistungen bereitzustellen, um aktuellen Anforderungen zu genügen und neue oder verbesserte Funktionen bereitzustellen. Sofern und soweit mit der Bereitstellung einer neuen Version oder einer Änderung einer Vertranium-Leistung keine wesentliche Änderung von Funktionalitäten einer Vertranium-Leistung, durch eine Vertranium-Leistung unterstützter Arbeitsabläufe des Kunden und/oder Beschränkungen in der Verwendbarkeit bisher erzeugter Daten einhergehen, genügt es, wenn Vertranium dies dem Kunden spätestens vier Wochen vor dem Wirksamwerden einer solchen Änderung in Textform ankündigt, im Regelfall per E-Mail.
4.1.2.Sofern und soweit mit der Bereitstellung einer neuen Version oder einer Änderung einer Vertranium-Leistung eine wesentliche Änderung von Funktionalitäten einer Vertranium-Leistung, durch eine Vertranium-Leistung unterstützter Arbeitsabläufe des Kunden und/oder Beschränkungen in der Verwendbarkeit bisher erzeugter Daten einhergehen, wird Vertranium dies dem Kunden spätestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden einer solchen Änderung in Textform ankündigen, im Regelfall per E-Mail. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung in Textform, wird die Änderung Vertragsbestandteil. Vertranium wird den Kunden bei jeder Ankündigung von Änderungen auf die vorgenannte Frist und die Rechtsfolgen ihres Verstreichens bei Nichtwahrnehmung der Widerspruchsmöglichkeit aufmerksam machen.
4.2.Die Funktionalitäten von Vertranium-Leistungen, insbesondere das Vertranium-Hosting und die durch Vertranium-Hosting unterstützten Arbeitsabläufe des Kunden, sind wegen der Art der Dienstleistung (Bereitstellung von IT-Infrastruktur) auch durch rechtliche Rahmenbedingungen, insbesondere durch gesetzliche Vorgaben, bestimmt. Wenn sich diese Vorgaben verändern, ist Vertranium deshalb abweichend von Ziffer I.4.1 berechtigt, Anpassungen an betroffenen Vertranium-Leistungen vorzunehmen, die auch den Leistungsumfang verändern können, damit die betroffenen Vertranium-Leistungen weiterhin im Einklang mit geltendem Recht erbracht und genutzt werden können. Vertranium wird den Kunden über die Änderungen betroffener Vertranium-Leistungen wegen geänderter rechtlicher Rahmenbedingungen rechtzeitig informieren.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1.Alle von Vertranium genannten Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.2.Sofern die Parteien nichts Abweichendes vereinbart haben, gelten die von Vertranium angegebenen Preise ausschließlich eventueller Verpackungs- und Transportkosten. Bei Bereitstellung von Diensten oder Software zum Abruf über ein Netz trägt Vertranium die Kosten dafür, die Software abrufbar ins Netz zu stellen, der Kunde die Kosten für den Abruf.
5.3.Mehraufwand (Time & Material), für Leistungen von Vertranium die vom Kunden in Anspruch genommen werden und nicht Gegenstand des vereinbarten Leistungsumfangs sind, sind vom Kunden gesondert zu vergüten. Soweit die Parteien nichts Abweichendes vereinbart haben, wird der Mehraufwand mit einem Stundensatz von EUR 250,- berechnet.
5.4.Rechnungen sind mit Zugang der Rechnung sofort fällig und sofern nicht anders vereinbart innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Der Abzug von Skonto muss im Voraus ausdrücklich vereinbart werden.
5.5.Die Nichtinanspruchnahme der Vertranium-Leistungen durch den Kunden befreit diesen nicht von seiner Zahlungsverpflichtung hinsichtlich laufender Entgelte.
5.6.Zahlungen für Vertranium-Leistungen, die für bestimmte Zeiträume abgerechnet werden (zum Beispiel monatliche Zahlungsweise), sind vor Beginn des jeweiligen Leistungszeitraums im Voraus fällig.
5.7.Bei Zahlungsverzug kann Vertranium Verzugszinsen in Höhe von neun Prozent über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der EZB berechnen. Weiterhin können im Verzugsfalle weitere Leistungen von Vertranium vorübergehend zurückgehalten werden.
5.8.Ist der Kunde mit der Bezahlung von Vertranium-Leistungen mehr als dreißig (30) Tagen im Verzug, ist Vertranium berechtigt, die Erbringung der betreffenden Leistungen ohne weitere Ankündigung auszusetzen, bis die Vergütung zuzüglich aufgelaufener Verzugszinsen und sonstiger Verzugskosten bzw. -schäden vollständig bezahlt wurde.
5.9.Vertranium ist berechtigt, eingehende Zahlungen der Kunden jeweils mit der ältesten Forderung zu verrechnen.
5.10.Vertranium ist berechtigt, die vereinbarten Preise für die Vertranium-Leistungen zum Ausgleich von Personal- und sonstigen Kostensteigerungen angemessen zu erhöhen.
5.10.1.Vertranium wird diese Preiserhöhungen dem Kunden in Textform bekannt geben; die Preiserhöhungen gelten nicht für die Zeiträume, für die der Kunde bereits Zahlungen geleistet hat.
5.10.2.Beträgt eine Preiserhöhung mehr als 10% des bisherigen Preises, so ist der Kunde berechtigt, den Vertrag für die betroffene Vertranium-Leistung im Ganzen mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen; macht er von diesem Kündigungsrecht Gebrauch, so werden bis zum Wirksamwerden der Kündigung die bisherigen Preise berechnet. Auf dieses Kündigungsrecht wird Vertranium den Kunden zusammen mit jeder Ankündigung hinweisen.
5.10.3.Eine Erhöhung der Preise innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Nutzungsvertrages für Vertranium-Hosting ist ausgeschlossen.
6. Verfügbarkeit von Online-Leistungen
6.1.Unter Verfügbarkeit verstehen die Vertragspartner die technische Nutzbarkeit von online zu erbringenden Vertranium-Leistungen am Übergabepunkt zum Gebrauch durch den Kunden. Übergabepunkt für online zu erbringende Vertranium-Leistungen ist der Routerausgang des Rechenzentrums, in dem online zu erbringende Vertranium-Leistungen bereitgestellt werden.
6.2.Für alle online bereitgestellten Leistungen gewährleistet Vertranium in ihrem Verantwortungsbereich eine Verfügbarkeit von 24 Stunden pro Tag.
6.2.1.Von der Verfügbarkeit nach Ziffer 6.1 ausgenommen sind erforderliche geplante Wartungsarbeiten. Geplante Wartungsarbeiten sind Arbeiten an den Datenverarbeitungsanlagen oder dem Gesamtsystem, die zur technischen Anpassung, Gewährleistung der Funktion und Interoperabilität, technischen Fortentwicklung und anderer Änderungen erforderlich sind. Vertranium wird den Nutzer hierüber vorab informieren.
6.2.2.Neben den geplanten Wartungsarbeiten nach Ziffer 6.2.1 kann die Verfügbarkeit nach Ziffer 6.1 durch ungeplante und unvorhergesehene Ausfallzeiten eingeschränkt sein. Dies sind Zeiten, in denen durch ungeplante und unvorhergesehene Ereignisse, die Vertranium nicht zu vertreten hat, beispielsweise höhere Gewalt, Unterbrechung der Stromversorgung, Hardware- und Softwarefehler sowie technische Probleme in den Datenleitungen, die den Weiterbetrieb Vertranium-Coaching beeinträchtigen, nicht verfügbar ist.
6.3.Der Kunde benötigt für die Nutzung von Vertranium-Coaching eine stabile Internetverbindung mit ausreichender Bandbreite zum Abruf von Videos sowie zur Teilnahme an Videokonferenzen der gängigen Anbieter. Die technischen Voraussetzungen können unter https://vertranium.de/technische-voraussetzungen/ eingesehen werden. Die Nutzer sind selbst dafür verantwortlich, diese Voraussetzungen einzuhalten.
6.4.Der Vertranium-Support ist von Montag bis Freitag von 9:00 bis 18:00 Uhr erreichbar. An gesetzlichen Feiertagen am Sitz von Vertranium ist der Support nicht erreichbar. Der Support erfolgt soweit nicht anders vereinbart ausschließlich über das Ticketing-System unter https://vertranium.de/support-ticket .
7. Haftung
7.1.Vertranium haftet unbeschränkt für die von ihr oder ihren Organen oder sonstigen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden.
7.2.Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Vertranium nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die für die Erreichung des Vertragsziels von besonderer Bedeutung sind, ebenso alle diejenigen Pflichten, die im Fall einer schuldhaften Verletzung dazu führen können, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz vertragstypischer und vorhersehbarer Schäden beschränkt.
7.3.Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung entweder (i) auf den Gesamtbetrag begrenzt, den der Kunde während zwölf Monaten Laufzeit für Serviceleistungen zu zahlen hat oder (ii) auf das fünffache des Auftragswertes für Consulting- oder Coaching-Leistungen.
7.4.Regelungen zur Haftungsbeschränkung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz oder gemäß Art. 82 DSGVO, bei Rückgriffsansprüchen des Kunden gemäß § 327u BGB sowie bei Haftung wegen arglistigem Verschweigen eines Mangels oder aus der Übernahme einer Garantie oder Zusicherung.
7.5.Der Kunde ist gemäß Ziffer 11.2 verpflichtet, seine in Vertranium-Leistungen gespeicherten Anwendungsdaten zu sichern. Bei einem von Vertranium zu vertretendem Datenverlust haftet Vertranium nur in Höhe des bei Vorhandensein von elektronischen Sicherungskopien erforderlichen Wiederherstellungsaufwandes.
7.6.Vertragliche Schadensersatzansprüche und sonstige Ansprüche des Kunden wegen Pflichtverletzungen verjähren in zwölf (12) Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Vertranium, dessen gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. In diesen Fällen gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
7.7.Soweit die Schadensersatzhaftung von Vertranium ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Vertranium.
7.8.Vertranium haftet nicht dafür, ob der Kunde die Vertranium-Leistungen dauerhaft in einen eigenen wirtschaftlichen Erfolg umsetzen kann.
8. Höhere Gewalt
8.1.Keiner der Vertragspartner ist zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen im Fall und für die Dauer nicht von einem Vertragspartner zu vertretender höherer Gewalt oder Umständen, die höherer Gewalt gleichstehen (wie z.B. währungs- und handelspolitische oder sonstige hoheitliche Maßnahmen, Streiks, Krieg, Meuterei, Blockade, Embargo, Betriebsstörungen wie bspw. Feuer, Maschinendefekte, Bruch, Rohstoff- oder Energiemangel, technische Probleme des Internets, Seuchen, Epidemien und/ oder andere Gesundheitsnotstände), verpflichtet.
8.2.Falls bei Vertranium oder bei einem Unterlieferanten/Subunternehmer von Vertranium aufgrund der in Ziffer 8.1 genannten Gründe Leistungsverzögerungen entstehen, ist Vertranium berechtigt, die Bereitstellung/Leistungserbringung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Sofern die Durchführung des Vertrages aufgrund der Verzögerung für den Kunden unzumutbar wird, ist er zum Rücktritt berechtigt. Bei nicht nur vorübergehenden Leistungshindernissen ist Vertranium ebenfalls berechtigt vom Vertrag zurücktreten, sofern ein Festhalten am Vertrag für Vertranium nicht zumutbar ist.
8.3.Jeder Vertragspartner hat den anderen über den Eintritt eines Falls höherer Gewalt unverzüglich in Textform in Kenntnis zu setzen.
9. Leistungsort und Mitwirkungspflichten des Kunden
9.1.Leistungen werden durch Vertranium grundsätzlich nur online über das Internet erbracht. Nur nach vorheriger separater Vereinbarung und nur soweit erforderlich können Leistungen auch in den Geschäftsräumen des Kunden. Ein Anspruch des Kunden auf Leistungserbringung am Ort des Kunden besteht darüber hinaus nicht. Soweit eine Durchführung in den Geschäftsräumen des Kunden nicht erforderlich ist, ist Vertranium in der Auswahl des Leistungsorts frei.
9.2.Soweit die Leistungen in den Geschäftsräumen des Kunden erbracht werden, ist der Kunde verpflichtet, Vertranium nach besten Kräften zu unterstützen und in den Geschäftsräumen rechtzeitig alle notwendigen Voraussetzungen zur Erbringung der Leistungen durch Vertranium zu schaffen. Der stellt Kunde insbesondere die erforderlichen Arbeitsmittel und Arbeitsplätze sowie Systemkapazität und Mitarbeiter in angemessenem Umfang kostenlos bereit.
9.3.Darüber hinaus wird der Kunde Vertranium alle bei ihm vorhandenen und für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig und vollständig proaktiv zur Verfügung stellen sowie dafür Sorge tragen, dass auf Seiten des Kunden in ausreichender Anzahl geeignete Ansprechpersonen mit dem erforderlichen Fachwissen zur Verfügung stehen. Soweit nicht abweichend vereinbart, ist Vertranium nicht zur Überprüfung der durch den Kunden bereitgestellten Unterlagen und Informationen hinsichtlich Vollständigkeit und Korrektheit verpflichtet.
9.4.Einzelheiten der Mitwirkungspflichten des Kunden können darüber hinaus gesondert geregelt werden.
9.5.Die vom Kunden zu erbringenden Leistungen, insbesondere Mitwirkungspflichten des Kunden, stellen eine echte vertragliche Verpflichtung gegenüber Vertranium und nicht nur eine Obliegenheit dar.
9.6.Erbringt der Kunde die von ihm zu erbringenden Leistungen nicht oder nicht vertragsgemäß und hat dies Auswirkungen auf die von Vertranium zu erbringenden Leistungen, so kann Vertranium – unbeschadet weitergehender Rechte – eine entsprechende angemessene Anpassung der vertraglichen Vereinbarungen (bspw. Änderungen des Zeitplans und der Vergütung) verlangen. Sofern Vertranium durch nicht vertragsgemäße Erbringung der Leistungen des Kunden ein Mehraufwand entsteht, kann Vertranium dem Kunden den Mehraufwand (Time & Material) gesondert in Rechnung stellen.
10. Nutzungsrechte an Vertranium-Leistungen
10.1.Der Kunde ist nur berechtigt, Vertranium-Leistungen (i) zum internen Management und (ii) zur Bewerbung und Erbringung eigener Beratungsleistungen in der Finanzdienstleistungsbranche für Endkunden zu nutzen, die er in seinem eigenen Namen anbietet.
10.2.Die Weitergabe und/oder gewerbliche Weitervermietung von Vertranium-Leistungen an Dritte, die mit den Beratungsleistungen des Kunden oder den Vertranium-Leistungen vergleichbare Angebote anbieten, insbesondere (i) ein Rechenzentrumsbetrieb für Dritte oder (ii) das Zur-Verfügung-Stellen von Vertranium-Leistungen (z.B. als Application Service Providing) oder (iii) die Nutzung von Vertranium-Leistungen und Inhalten zur Schulung von Personen, ist untersagt.
10.3.Sofern und soweit während der Laufzeit dieses Vertrags, insb. durch Zusammenstellung von Anwendungsdaten, durch nach diesen AGB erlaubte Nutzungen von Vertranium-Leistungen durch den Kunden eine Datenbank, Datenbanken, ein Datenbankwerk oder Datenbankwerke mit Daten des Kunden entstehen, stehen alle Rechte hieran dem Kunden zu. Der Kunde bleibt auch nach Vertragsende Eigentümer dieser Datenbanken bzw. Datenbankwerke.
11. Pflichten des Kunden und verbotene Nutzung
11.1.Der Kunde ist verpflichtet,
11.1.1.bei der Nutzung von Vertranium-Leistungen alle anwendbaren geltenden Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften einzuhalten und Rechte Dritter zu beachten;
11.1.2.die ihm bzw. den bei ihm beschäftigten Nutzern zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen für Vertranium-Leistungen, bestehend aus Benutzernamen und Passwort, geheim zu halten, vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weiterzugeben. Der Kunde muss diese Daten durch geeignete und angemessene Maßnahmen schützen;
11.1.3.Vertranium unverzüglich zu unterrichten, wenn Anzeichen dafür vorliegen, dass Zugangsdaten und/oder Kennwörter für Vertranium-Leistungen nicht berechtigten Personen bekannt geworden sein könnten;
11.1.4.die unter https://vertranium.de/zugangsvoraussetzungen einsehbaren Zugangsvoraussetzungen für die Nutzung von Vertranium-Leistungen zu schaffen;
11.1.5.unerlaubte Nutzungen, insbesondere die in Ziffer 11.3 aufgezählten Nutzungen, zu unterlassen und
11.1.6.die Kontaktdaten, insbesondere die E-Mail-Adresse, stets aktuell zu halten, damit Vertranium den Kunde kontaktieren kann.
11.2.Der Kunde wird, sofern und soweit ihm die technische Möglichkeit dazu eröffnet wird, angemessene Maßnahmen zur Datensicherung für die in Vertranium-Leistungen gespeicherten Anwendungsdaten ergreifen und die Anwendungsdaten in angemessenen Intervallen sichern. Die Verpflichtung von Vertranium zur Datensicherung bleibt unberührt.
11.3.Es ist dem Kunde – auch unabhängig von einem eventuellen Gesetzesverstoß – untersagt,
11.3.1.Vertranium-Leistungen oder die Inhalte der Vertranium-Leistungen über die in Ziffer 10 eingeräumten Nutzungsrechte hinaus zu nutzen, insbesondere um eine gewerbliche, selbstständige oder sonstige berufliche Tätigkeit auszuüben;
11.3.2.Vertranium-Leistungen zu nutzen, um seinerseits weitere Berater zu schulen und/oder eine vergleichbare Nutzung durch Endkunden zuzulassen;
11.3.3.Vertranium-Leistungen Dritten zugänglich zu machen;
11.3.4.Vertranium-Leistungen zu nutzen, um Inhalte mit pornografischem, rassistischem, verleumderischem, beleidigendem, gewaltverherrlichendem, volksverhetzendem, diskriminierendem oder jugendschutzgefährdendem Inhalt zu speichern, zu verarbeiten, zu verarbeiten, zu vervielfältigen oder anderweitig zu nutzen;
11.3.5.Vertranium-Leistungen zu nutzen, um die Verbreitung anzüglicher, anstößiger, sexuell geprägter, obszöner oder diffamierender Inhalte bzw. Kommunikation sowie solcher Inhalte bzw. Kommunikation die geeignet sind/ist, Rassismus, Fanatismus, Hass, Diskriminierung, körperliche Gewalt oder rechtswidrige Handlungen zu fördern bzw. zu unterstützen (jeweils explizit oder implizit);
11.3.6.Inhalte der Vertranium-Leistungen, unabhängig davon, ob solche Materialien oder Inhalte von Dritten oder von Vertranium bereitgestellte wurden, mittels nicht von Vertranium genehmigter manueller oder automatisierter Mechanismen (z.B. Bots, Roboter oder Scraper) zu erfassen, zu vervielfältigen, zu verarbeiten, zu speichern oder in anderer Art zu nutzen;
11.3.7.Inhalte der Vertranium-Leistungen ohne ausdrückliche Zustimmung von Vertranium zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich wiederzugeben oder anderweitig zu nutzen oder zu verwerten;
11.3.8.Dritten mit den eigenen Zugangsdaten den Zugang zu und/oder die Nutzung von Vertranium-Leistungen zu ermöglichen; und
11.3.9.Handlungen vorzunehmen oder zu fördern, die den störungsfreien Betrieb von Vertranium und die Erbringung von Vertranium-Leistungen beeinträchtigen, wie beispielsweise Denial-of-Service Attacken.
12. Freistellung
12.1.Der Kunde stellt Vertranium von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die aufgrund der vom Kunden eingestellten Inhalte und der Nutzung der Vertranium-Leistungen durch den Kunden oder wegen Verstößen gegen die Pflichten nach Ziffer 11.1 und/oder die Verbote nach Ziffer 11.3 gegen Vertranium geltend gemacht werden, frei.
12.2.Ziffer 12.1 findet keine Anwendung, wenn der Kunde den betreffenden Verstoß oder die betreffende Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.
13. Kündigung
13.1.Das Recht jeder Vertragspartei, einen Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes außerordentlich und fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Vertranium insbesondere in jedem Fall vor, in dem
13.1.1.der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Vergütung bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Vergütung in Höhe eines Betrags, der das Entgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug ist. Falls zwischen den Parteien kein monatliches Entgelt für die Nutzung von Vertranium-Hosting vereinbart worden ist, gelten diese Regelungen entsprechend für einen Betrag, der dem Anteil des zwischen den Parteien vereinbarten Entgelts für einen Nutzungszeitraum von zwei Monaten entspricht. Zur Berechnung dieses Anteils wird das zwischen den Parteien vereinbarte Entgelt auf den vereinbarten Nutzungszeitraum umgelegt.
13.1.2.Der Kunde zahlungsunfähig ist oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet ist oder mangels Masse der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgewiesen worden ist; nach Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden darf Vertranium jedoch nicht wegen eines Verzugs mit der Entrichtung der Vergütung, der in der Zeit vor dem Eröffnungsantrag eingetreten ist, oder wegen einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden kündigen;
13.1.3.der Kunde gegen wesentliche vertragliche Pflichten verstößt, insbesondere die vertragliche Pflicht, bei der Nutzung der vertraglichen Leistungen von Vertranium das Recht zu beachten, und diesen Verstoß auch nach Abmahnung oder Benachrichtigung über die Sperrung der Inhalte durch Vertranium nicht unverzüglich abstellt.
14. Geheimhaltung
14.1.»Vertrauliche Informationen« sind nichtöffentliche Informationen, die am oder nach dem Tag des Inkrafttretens eines Vertrages, den die Parteien unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder eines oder mehrerer Anhänge abgeschlossen haben, von einer Partei (der „Offenlegenden Vertragspartei“) der anderen Partei (der „Empfangenden Vertragspartei“) offenbart werden, und die sich auf die Nutzung von Software, die Vertranium dem Kunden zur Verfügung gestellt hat oder auf andere Arten von Leistungen, die Vertranium für den Kunden erbracht hat oder noch erbringen wird oder soll (der „Vertragszweck“), beziehen. Solche Vertraulichen Informationen könne entweder in Textform und als vertraulich gekennzeichnet mitgeteilt werden, oder in jeder anderen Form mitgeteilt werden, vorausgesetzt sie sind entweder unter vertraulichen Umständen mitgeteilt worden oder würden unter Zugrundelegung eines vernünftigen Betrachtungsweise von den Parteien als vertraulich angesehen, einschließlich von Informationen, die von einer Partei oder ihren verbundenen Unternehmen bei einem Besuch des Betriebs der anderen Partei gesehen oder in Erfahrung gebracht werden.
14.2.Die Vertragsparteien verpflichten sich, Vertrauliche Informationen streng geheim zu halten und ohne Zustimmung der Offenlegenden Vertragspartei an keinen Dritten weiterzugeben oder auf andere Weise zu offenbaren, zugänglich machen, zu verbreiten oder zu veröffentlichen und nur für die vertraglichen Zwecke zu verwenden.
14.3.Die Empfangende Vertragspartei verpflichtete sich weiter, alle angemessenen Schritte zu unternehmen und zumindest den Umständen nach angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen im Sinne des § 2 Nr. 1 lit. b) GeschGehG zu ergreifen, um eine unberechtigte Nutzung oder Weitergabe der Vertraulichen Informationen der Offenlegenden Vertragspartei zu verhindern.
14.3.1.Die Empfangende Vertragspartei wird die Vertraulichen Informationen nur den Personen zur Verfügung stellen, die von den Vertraulichen Informationen der Offenlegenden Vertragspartei Kenntnis erlangen müssen, damit die Empfangende Vertragspartei ihren Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag nachkommen kann, und sie wird sie nur weitergeben, wenn die jeweiligen Personen in angemessener Weise zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
14.3.2.Die Vertragsparteien haften für die Verletzung der Geheimhaltungsverpflichtungen durch diese Personen, die für sie tätig werden, in der gleichen Weise wie für eine Verletzung durch sie selbst.
14.3.3.Die Empfangende Vertragspartei wird die Offenlegende Vertragspartei unverzüglich informieren, wenn ihr eine unberechtigte Nutzung oder Weitergabe der Vertraulichen Informationen der Offenlegenden Vertragspartei bekannt wird, und sie wird auf Wunsch der Offenlegenden Vertragspartei alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, um eine weitere unberechtigte Nutzung oder Weitergabe der Vertraulichen Informationen der Offenlegenden Vertragspartei zu unterbinden.
14.4.Die Geheimhaltungsverpflichtung der Empfangenden Vertragspartei gilt nicht für Vertrauliche Informationen, für die die Empfangende Vertragspartei nachweisen kann, dass die jeweilige Information
14.5.zum Zeitpunkt der Mitteilung bereits allgemein zugänglich war oder nach Mitteilung ohne Mitwirkung oder Verschulden der Empfangenden Vertragspartei allgemein zugänglich wurde, oder
14.6.zum Zeitpunkt der Mitteilung bereits im Besitz der Empfangenden Vertragspartei war,
14.7.der Empfangenden Vertragspartei von einem nicht zur Geheimhaltung oder Nichtbenutzung verpflichteten Dritten zugänglich gemacht wurde;
14.8.aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder gerichtlicher Anordnungen Behörden mitzuteilen ist; wobei die Empfangende Vertragspartei der Offenlegenden Vertragspartei die Verpflichtung zur Mitteilung unverzüglich anzuzeigen hat, um der Offenlegenden Vertragspartei die Möglichkeit zu geben, in ihrem Ermessen angemessenen Schritte einzuleiten, um zu verhindern, dass die Vertraulichen Informationen allgemein zugänglich werden, oder
14.9.von der Empfangenden Vertragspartei unabhängig und ohne Verletzung dieses Vertrages entwickelt wurde.
14.10.Durch die Mitteilung, Offenbarung oder Zugänglichmachung von Vertraulichen Informationen durch eine der Vertragsparteien werden der empfangenden Vertragspartei nur in dem in den Anhängen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelten Umfang zur Erfüllung des Vertragszwecks vertraglich zur Nutzung von Vertranium-Leistungen durch den Kunden geregelten Umfang Rechte, Lizenzen oder gewerbliche Schutzrechte jeglicher Art eingeräumt.
14.11.Soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder eines oder mehrerer Anhänge nichts anderes ergibt, wird die Empfangende Vertragspartei nach Beendigung dieses Vertrages, gleich aus welchem Grund, auf Verlangen der Offenlegenden Vertragspartei alle Kopien und Dokumente und sonstigen Unterlagen, die Vertrauliche Informationen der Offenlegenden Vertragspartei beinhalten, an die Offenlegende Vertragspartei zurückgeben oder vernichten. Ausgenommen sind nur Kopien, zu deren Aufbewahrung die Empfangende Vertragspartei gesetzlich verpflichtet oder aufgrund eines Vertrages, den die Parteien unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder eines oder mehrerer Anhänge abgeschlossen haben, berechtigt ist. Ungeachtet dessen darf die Empfangende Vertragspartei Vertrauliche Informationen
14.11.1.zum Zweck des Nachweises oder der Abwehr möglicher späterer Ansprüche aus dieser Vereinbarung,
14.11.2.zur Einhaltung buchhalterischer oder anderer gesetzlicher Aufbewahrungsfristen oder zur Dokumentation von Entscheidungen von Aufsichtsräten oder vergleichbarer Gremien und
14.11.3.soweit die Löschung elektronischer Kopien der Vertraulichen Informationen, die lediglich als Backup in automatisierten Systemen angelegt wurden, einen unverhältnismäßig hohen technischen Aufwand erfordern würde, zurückbehalten.
14.12.Solange Vertrauliche Informationen gespeichert bleiben, gelten die Regelungen zur Verschwiegenheit entsprechend fort. Innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Zugang der Aufforderung der Offenlegenden Partei wird die Empfangende Partei der Offenlegenden Partei die Beachtung von Ziffer 14.11 schriftlich bestätigen.
14.13.Die Verpflichtungen aus dieser Ziffer 14 bleiben auch nach Beendigung der Verträge, die die Parteien unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder eines oder mehrerer Anhänge abgeschlossen haben, in Kraft.
14.14.Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die in dieser Ziffer 14 vereinbarten Geheimhaltungspflichten zahlt der Kunde an Vertranium eine von Vertranium nach billigem Ermessen zu bestimmende und der gerichtlichen Überprüfung unterliegende Vertragsstrafe. Das Recht zur Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzes bleibt hiervon unberührt.
15. Datenschutz
15.1.Für die Verarbeitung personenbezogener Daten für Vertragsverhältnis mit dem Kunden durch Vertranium gelten folgende Regelungen:
15.1.1.Vertranium verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und/oder der für den Kunden tätigen Personen gemäß der Datenschutzinformation für Kunden von Vertranium, die unter https://vertranium.de/datenschutz/ abgerufen werden kann. Der Kunde verpflichtet sich, die Betroffenen entsprechend zu informieren.
15.1.2.Der Kunde trägt die Verantwortung für die Zulässigkeit der Übermittlung personenbezogener Daten an Vertranium und der Verarbeitung durch Vertranium im vertragsgemäßen Umfang.
15.2.Der Kunde stellt Vertranium von Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung von datenschutzrechtrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Haftung gemäß Art. 82 DSGVO, frei, soweit die vom Kunden veranlasste Übermittlung personenbezogener Daten Dritter an Vertranium gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt.
16. Abtretung und Zurückbehaltungsrecht
16.1.Die Abtretung eines Anspruchs des Kunden gegenüber Vertranium ist nur mit der Einwilligung von Vertranium oder Genehmigung rechtswirksam; § 354a HGB bleibt unberührt.
16.2.Bis zur vollständigen Begleichung aller fälligen Forderungen aus sämtlichen Vertragsverhältnissen zwischen Vertranium und dem Kunden, die mit der Nutzung von Vertranium-Leistungen im Zusammenhang stehen, steht Vertranium an den Vertranium-Leistungen, Produkten und Arbeitsergebnissen und den vom Kunden überlassenen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht zu.
16.2.1.Das Zurückbehaltungsrecht erstreckt sich nicht auf personenbezogene Daten des Kunden.
16.2.2.Nach Ausgleich der Ansprüche, für die das Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht wurde, hat der Kunde nach Aufforderung durch Vertranium alle Unterlagen in verkörperter Form und weitere Gegenstände abzuholen, die Gegenstand des Zurückbehaltungsrechts waren. Die Pflicht von Vertranium zur Aufbewahrung der Unterlagen und Gegenstände erlischt sechs Monate nach Zugang der Aufforderung zur Abholung beim Kunden, im Übrigen nach einem Jahr.
16.3.Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
17. Referenzen
17.1.Vertranium darf den Kunden auf seiner Website und in anderer Form und Weise als Referenzauftraggeber nennen. Vertranium darf ferner die vertragsgegenständliche Kunden-Webseite nach deren Fertigstellung zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen.
18. Abwerbeverbot
18.1.Der Kunde erhält im Rahmen der Zusammenarbeit Einblick in den Mitarbeiterstamm von Vertranium. Der Kunde verpflichtet sich, während, sowie bis 24 Monate nach Beendigung der Zusammenarbeit, keine Mitarbeiter von Vertranium selbst oder durch ein verbundenes Unternehmen im Sinne der §§ 15ff AktG direkt oder indirekt abzuwerben oder dies zu versuchen.
18.2.Der Kunde trägt die Beweislast dafür, dass die Beschäftigung eines Mitarbeiters von Vertranium nicht auf einer Abwerbung beruht.
18.3.Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen das vereinbarte Abwerbeverbot zahlt der Kunde an Vertranium eine Vertragsstrafe in Höhe von 25.000,00 EUR. Das Recht zur Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzes bleibt hiervon unberührt.
19. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
19.1.Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Stuttgart.
19.2.Das auf diese Vereinbarung anwendbare und für ihre Auslegung maßgebliche Recht ist ausschließlich das deutsche Recht, unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts.
20. Schlussbemerkungen, Nichtigkeitsklausel
20.1.Die in einem nach 2.1 angenommenen Vertragsangebot getroffenen Regelungen gehen im Fall von Konflikten diesen AGB vor.
20.2.Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung gänzlich oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
II. Coaching
1. Vertragsgegenstand
1.1.Vertranium bietet dem Kunden mit Vertranium-Coaching über das Internet die Teilnahme an internetgestützten Lehrgängen und Kursen (im Folgenden »Kurse«) an.
1.1.1.Zum Vertranium-Coaching gehören sowohl Inhalte wie zum Beispiel Videos und Texte als auch interaktive Elemente wie zum Beispiel Online-Schulungen, zum Beispiel in Form von Webinaren, angeboten. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
1.1.2.Die zu Vertranium-Coaching gehörenden Leistungen werden als Internetangebot unter www.Vertranium.de und/oder auch über andere Plattformen und Dienste angeboten und erbracht.
1.2.Vertranium kann an jeder Stelle auf Vertranium-Coaching Werbung Dritter einblenden. Die Werbung wird dabei als Werbung gekennzeichnet. Verantwortlich für die Werbung ist der jeweilige Werbende.
2. Verfügbarkeit und Beschaffenheit der Coaching-Leistungen
2.1.Soweit es sich nicht aus einer getroffenen Vereinbarung ergibt, insbesondere, wenn keine konkreten Personen benannt sind, liegt die Auswahl der Dozenten, die die interaktiven Leistungen des Vertranium-Coaching erbringen, im Ermessen von Vertranium.
2.2.Solange der Kunde und Vertranium nichts Abweichendes vereinbart haben, werden interaktive Elemente, zum Beispiel Formate, in denen die Teilnehmer mit einem Dozenten einen Dialog führen können, als Teil des Vertranium-Coaching für mehrere Kunden gemeinsam bereitgestellt.
2.2.1.Die interaktiven Elemente als Teil des Vertranium-Coaching
2.2.2.Die von Vertranium eingesetzten Dozenten erbringen die Leistungen auf professionelle Art und Weise und werden dabei im Rahmen der für die interaktiven Elemente zur Verfügung stehenden Zeitrahmen die berechtigten Belange aller Kunden berücksichtigen.
2.2.3.Da während der interaktiven Elemente mehrere Kunden Fragen stellen können, garantiert Vertranium nicht, dass alle Fragen vollumfänglich beantwortet werden können.
2.3.Vertranium wird angemessene Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass interaktive Elemente auch bei Störungen durchgeführt werden können, zum Beispiel beim Ausfall eines Dozenten. Falls dennoch ein interaktives Element am vorgesehenen Termin nicht stattfinden kann, wird Vertranium einen Ersatztermin anbieten und dabei die Interessen der Kunden angemessen berücksichtigen.
2.4.Vertranium übernimmt keine Garantie dafür, dass die interaktiven Elemente zu den angekündigten Terminen stattfinden.
2.5.Soweit der Kunde und Vertranium nichts Abweichendes vereinbart haben, werden Coaching-Leistungen während der in Ziffer I.6.4 festgelegten Arbeitszeiten erbracht.
3. Laufzeit, Kündigung
3.1.Soweit zwischen den Parteien nichts Abweichendes, zum Beispiel eine Nutzung des Vertranium-Coaching auf unbestimmte Zeit, vereinbart wurde, gilt für das Vertragsverhältnis zur Nutzung des Vertranium-Coaching folgendes.
3.1.1.Ein Vertragsverhältnis zur Nutzung des Vertranium-Coaching kommt gemäß Ziffer I.2 zustande und wird für eine Laufzeit von 12 Monaten geschlossen, innerhalb der der Kunde Zugang zu den Coaching-Leistungen erhält.
3.1.2.Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, wird das Vertranium-Coaching mit Vertragsschluss gemäß Ziffer I.2 bereitgestellt bzw. erbracht.
3.2.Ein Vertrag zur Nutzung von Vertranium-Coaching, der auf unbestimmte Zeit abgeschlossen wurde, kann von jedem Vertragspartner in Textform mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres ordentlich gekündigt werden, erstmals jedoch zum Ablauf desjenigen Kalendervierteljahres, das dem Kalendervierteljahr des Vertragsschlusses folgt.
4. Vergütung
4.1.Die vereinbarte Vergütung ergibt sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die Vergütung mit Abschluss des Vertrages gemäß Ziffer I.2 zur Zahlung fällig. Hat der Kunde den Vertrag berechtigterweise außerordentlich gekündigt, so ist die Vergütung zeitanteilig zurückzuzahlen.
4.2.Sofern die Vertragslaufzeit über die im Vertrag enthaltene Laufzeit hinausgeht, hat der der Kunde soweit nicht anders vereinbart eine entsprechende Vergütung für die weitere Laufzeit zu zahlen, die zeitanteilig der aus dem Vertrag entspricht.
4.3.Sonstige ausdrücklich als vergütungspflichtig vereinbarte Leistungen werden von Vertranium nach Aufwand (Time & Material) erbracht.
5. Nutzungsrecht an in Vertranium-Coaching verfügbaren Inhalten
5.1.Die in Vertranium-Coaching verfügbaren Inhalte, Programme und Funktionalitäten sind überwiegend durch das Urheberrecht oder durch sonstige Schutzrechte geschützt und stehen jeweils im Eigentum von Vertranium oder der sonstigen Dritten, welche die jeweiligen Inhalte zur Verfügung gestellt haben.
5.2.Die Zusammenstellung der Inhalte als Solche ist ggf. geschützt als Datenbank oder Datenbankwerk i.S.d. §§ 4 Abs. 2, 87a Abs. 1 UrhG. Der Kunde darf diese Inhalte lediglich gemäß diesen AGB sowie in dem in Vertranium-Coaching vorgegebenen Rahmen nutzen.
5.3.Soweit nicht in diesen AGB oder durch anderweitige Vereinbarung zwischen den Parteien eine weitergehende Nutzung ausdrücklich erlaubt ist, werden sämtliche Nutzungsrechte an den in Vertranium-Coaching verfügbaren Inhalten (insbesondere Kursen und Zertifikaten) nur zur Nutzung durch eine Person, nämlich den registrierten und angemeldeten Kunden selbst, eingeräumt. Dieses Nutzungsrecht ist auf die Dauer der vertragsgemäßen Nutzung des Vertranium-Coaching beschränkt.
5.4.Soweit nicht in diesen AGB oder durch anderweitige Vereinbarung zwischen den Parteien eine weitergehende Nutzung ausdrücklich erlaubt oder in Vertranium-Coaching durch eine entsprechende Funktionalität (z.B. Download-Button) ermöglicht wird,
5.4.1.dürfen die in Vertranium-Coaching verfügbaren Inhalte durch die Kunde ausschließlich für eigene Zwecke zur Nutzung durch den Kunde selbst online abgerufen und angezeigt werden;
5.4.2.ist es den Kunden untersagt, die in Vertranium-Coaching verfügbaren Inhalte ganz oder teilweise zu bearbeiten, zu verändern, zu übersetzen, vorzuzeigen oder vorzuführen, zu veröffentlichen, auszustellen, zu vervielfältigen oder zu verbreiten. Ebenso ist es untersagt, Urhebervermerke, Logos und sonstige Kennzeichen oder Schutzvermerke zu entfernen oder zu verändern;
5.5.Zum Herunterladen von Inhalten („Download“) sowie zum Ausdrucken von Inhalten ist der Kunde nur berechtigt, soweit eine Möglichkeit zum Download bzw. zum Ausdrucken in Vertranium-Coaching als Funktionalität (z.B. mittels eines Download-Buttons) zur Verfügung steht. An den von den Kunden ordnungsgemäß heruntergeladenen bzw. ausgedruckten Inhalten erhalten die Kunde jeweils ein zeitlich auf die Vertragslaufzeit befristetes und nicht ausschließliches Nutzungsrecht für die Nutzung zur persönlichen Weiterbildung. Im Übrigen verbleiben sämtliche Rechte an den Inhalten beim ursprünglichen Rechteinhaber (Vertranium).
5.6.Zertifikate, die dem Kunden in Vertranium-Coaching zur Verfügung gestellt oder per Post geschickt werden, darf der Kunde im Rahmen dessen nutzen, was für Bescheinigungen und Zertifikate über Fort- und Weiterbildungen im beruflichen Rahmen üblich ist. Dafür ist der Kunde berechtigt, erforderliche Kopien der Zertifikate anzufertigen, um die erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung nachzuweisen, zum Beispiel im Rahmen einer Bewerbung. Insbesondere bei Zertifikaten in digitaler Form dürfen die Kunde auch Sicherungskopien der Zertifikate anlegen.
5.7.Die zwingenden gesetzlichen Rechte der Kunde (einschließlich der Vervielfältigung zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch nach § 53 UrhG, soweit solche Rechte bestehen) bleiben unberührt.
6. Qualitative Leistungsstörungen
6.1.Der Kunde hat Vertranium unverzüglich schriftlich oder in Textform zu informieren, wenn er erkennt, dass eine Leistung des Vertranium-Coaching von Vertranium nicht vertragsgemäß erbracht worden ist. Er hat dabei die nicht vertragsgemäße Leistungserbringung gegenüber Vertranium so detailliert wie möglich zu spezifizieren.
6.2.Soweit der Kunde seiner Informationspflicht gemäß Ziffer 6.1 nachgekommen ist, ist Vertranium zunächst berechtigt und verpflichtet, die betroffene Leistung ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb einer angemessenen Frist vertragsgemäß zu erbringen, sofern diese Nachholung der Leistung möglich und sinnvoll ist (Nacherfüllung). Vertranium ist zur Nacherfüllung nicht verpflichtet, soweit die nicht vertragsgemäße Leistungserbringung nicht durch ihn zu vertreten ist; die Vermutungswirkung des § 280 Absatz 1 Satz 2 BGB findet (entsprechende) Anwendung.
6.3.Soweit eine Nacherfüllung einer von Vertranium zu vertretenden nicht vertragsgemäßen Leistungserbringung nicht möglich ist oder aus von Vertranium zu vertretenden Gründen auch innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Nachfrist in wesentlichen Teilen nicht gelingt, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. In diesem Fall hat Vertranium Anspruch auf die Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen. Der Anspruch auf Vergütung aus vorstehendem Satz 2 entfällt jedoch für solche Leistungen, die für den Kunden in Folge der Kündigung ohne Interesse sind. Der Kunde hat Vertranium binnen zwei Wochen nach Zugang der Kündigung substantiiert in Textform darzulegen, auf welche Leistungen dies zutrifft.
6.4.Weitergehende Ansprüche wegen qualitativer Leistungsstörungen sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei a) Vorsatz, b) grober Fahrlässigkeit, c) der Verletzung von für die Vertragsdurchführung wesentlicher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen durfte sowie d) bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
6.5.Die Ansprüche wegen qualitativer Leistungsstörungen verjähren nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Vorstehende Verjährungsfrist gilt nicht bei qualitativen Leistungsstörungen aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Vertranium, dessen gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen, der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. In diesen Fällen gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
III. Vertranium-Prozessmanagement
1. Gegenstand
1.1.Vertranium bietet ein auf die besonderen Anforderungen der Kunden abgestimmtes System zum Prozessmanagement in der Finanzdienstleistungsbranche an (im Folgenden „Vertranium-Prozessmanagement“).
1.2.Das Vertranium-Prozessmanagement nutzt für das Prozessmanagement eine Plattform eines Drittanbieters (im Folgenden „Drittanbieterplattform“) als IT-Infrastruktur.
1.2.1.Die Drittanbieterplattform wird als Saas (Software as a Service)-Lösung bereitgestellt.
1.2.2.Um die Drittanbieterplattform für das Vertranium-Prozessmanagement zu nutzen, kann es erforderlich sein, dass sich der Kunde auf der Drittanbieterplattform selbst registriert und die dortigen Nutzungsbedingungen akzeptiert.
1.2.3.Nutzungsverträge für die Drittanbieterplattform werden in der Regel direkt mit der Drittanbieterplattform abgeschlossen, wobei dem Kunden für die Nutzung im Rahmen dieses Vertrages keine zusätzlichen Kosten entstehen.
1.2.4.Vertranium ist für das Angebot der Drittanbieterplattform nicht verantwortlich.
1.2.5.Das Vertranium-Prozessmanagement darf nur genutzt werden, wenn die Lizenz bzw. der Zugang zur Nutzung der Drittanbieterplattform gemäß den Vorgaben von Vertranium erfolgt ist.
2. Nutzungsrechte am Vertranium-Prozessmanagement
2.1.Vertranium-Prozessmanagement wird als Template für die Drittanbieterplattform zur Verfügung gestellt. Die Drittanbieterplattform ist ein internetbasierter Dienst, der Rechenzentren und/oder Cloud-Services nutzt und dem Kunden zur direkten Nutzung zur Verfügung gestellt wird. Für die Nutzung der Drittanbieterplattform und die damit verbundene Einräumung von Nutzungsrechten an den Kunden gelten die unter jeweiligen Bedingungen der Drittanbieterplattform.
2.2.Soweit zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde, räumt Vertranium dem Kunden ein einfaches, nicht unterlizenzierbares und nicht übertragbares, zeitlich auf die Dauer der vereinbarten Nutzung beschränktes Nutzungsrecht am Vertranium-Prozessmanagement zur Nutzung durch den Kunden zum internen Management zur Bewerbung und Erbringung eigener Beratungsleistungen für Endkunden nach Maßgabe dieser AGB ein.
2.3.Vertranium-Prozessmanagement wird nur zur Nutzung als Template mit der Drittanbieterplattform als von Vertranium dafür vorgesehene Infrastruktur bereitgestellt und dem Kunden nicht zur Installation auf eigenen Geräten oder zur Nutzung mit anderen Systemen überlassen. Vertranium stellt dem Kunden insbesondere keinen Quellcode oder Objektcode von Vertranium-Prozessmanagement zur Verfügung. Vertranium-Prozessmanagement kann nur mit der Drittanbieterplattform genutzt werden. Mit Abschluss des Vertrages zur Nutzung von Vertranium-Prozessmanagement erhält der Kunde von Vertranium die Zugangsdaten für die Nutzung von Vertranium-Prozessmanagement.
2.4.An geeigneten Stellen werden in das Vertranium-Prozessmanagement Hinweise auf die Urheberstellung von Vertranium aufgenommen. Ohne die Zustimmung von Vertranium ist der Kunde nicht berechtigt, diese Hinweise zu entfernen.
3. Verfügbarkeit von Vertranium-Prozessmanagement
3.1.Drittanbieterplattform als IT-Plattform für das Vertranium-Prozessmanagement wird nicht im Verantwortungsbereich von Vertranium betrieben. Der Nutzungsvertrag für die Drittanbieterplattform wird nur durch Vertranium vermittelt und direkt mit der Drittanbieterplattform abgeschlossen.
3.2.Abweichend von den Regelungen unter Ziffer I.6 gelten deshalb für die Verfügbarkeit und die Bedingungen Drittanbieterplattform.
4. Vergütung
4.1.Die vereinbarte Vergütung für das Vertranium-Prozessmanagement ergibt sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag. Die monatliche Vergütung wird am drittletzten Werktag des jeweils vorangehenden Kalendermonats im Voraus fällig. Hat der Kunde den Vertrag berechtigterweise außerordentlich gekündigt, so ist die Vergütung zeitanteilig zurückzuzahlen.
4.2.Sonstige ausdrücklich als vergütungspflichtig vereinbarte Leistungen werden von Vertranium nach Aufwand (Time & Material) erbracht.
5. Laufzeit, Kündigung
5.1.Soweit zwischen den Parteien nichts Abweichendes, zum Beispiel eine feste Nutzungsdauer für Vertranium-Hosting, festgelegt wurde, gilt für das Vertragsverhältnis zur Nutzung des Vertranium-Prozessmanagements folgendes:
5.1.1.Ein Vertragsverhältnis zur Nutzung des Vertranium-Prozessmanagements kommt gemäß Ziffer I.2 zustande und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
5.1.2.Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, wird Vertranium-Prozessmanagement mit Vertragsschluss gemäß Ziffer I.2 bereitgestellt.
5.1.3.Das Vertragsverhältnis kann von jedem Vertragspartner in Textform mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres ordentlich gekündigt werden, erstmals jedoch zum Ablauf desjenigen Kalendervierteljahres, das dem Kalendervierteljahr des Vertragsschlusses folgt.
6. Regelungen bei Mängeln des Vertranium-Prozessmanagement
6.1.Der Kunde ist verpflichtet, Mängel des Vertranium-Prozessmanagements wie Funktionsstörungen (zum Beispiel Nichterreichbarkeit der Kunden-Webseite) oder Rechtsmängel (zum Beispiel von Dritten behauptete Rechtsverletzungen aufgrund der Nutzung des Vertranium-Prozessmanagements) unverzüglich Vertranium anzuzeigen. Falls der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachkommt, wird § 536c BGB entsprechend angewendet.
6.2.Vertranium haftet dafür, dass Vertranium-Prozessmanagement
6.2.1.für die vereinbarten Zwecke geeignet ist,
6.2.2.während der gesamten Vertragslaufzeit frei von Mängeln ist,
6.2.3.insb. frei von Viren und ähnlicher Schadsoftware ist, welche die Tauglichkeit von Vertranium-Prozessmanagement zum vertragsgemäßen Gebrauch aufheben.
6.3.Falls Vertranium-Prozessmanagement nicht verfügbar ist, obliegt es dem Kunden, zuerst zu prüfen, ob die Drittanbieterplattform als IT-Infrastruktur des Vertranium-Prozessmanagement ordnungsgemäß arbeitet und verfügbar ist. Vertranium behält sich vor, dem Kunden die Arbeitszeit, die auf die Bearbeitung von Störungsmeldungen wegen Nichtverfügbarkeit des Vertranium-Prozessmanagement aufgrund eines Ausfalls der Drittanbieterplattform zurückgeht, nach Aufwand (Time & Material) gemäß der jeweils aktuellen Preisliste von Vertranium in Rechnung zu stellen.
6.4.Kommt Vertranium den in den Ziffern I.6.1, I.6.2und III.3 vereinbarten Verpflichtungen nicht vollständig nach, gelten die folgenden Regelungen.
6.4.1.Gerät Vertranium mit der erstmaligen betriebsfähigen Bereitstellung von Vertranium-Prozessmanagement in Verzug, so richtet sich die Haftung nach den Ziffern I.6 bis I.9. Der Kunde ist zum Rücktritt berechtigt, wenn Vertranium eine vom Kunden gesetzte zweiwöchige Nachfrist nicht einhält, d.h. innerhalb der Nachfrist nicht die volle vereinbarte Funktionalität von Vertranium-Prozessmanagement zur Verfügung stellt.
6.4.2.Kommt Vertranium nach erstmaliger betriebsfähiger Bereitstellung von Vertranium-Prozessmanagement den vereinbarten Verpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, so verringert sich die monatliche Nutzungsvergütung nach Ziffer III.4 anteilig für die Zeit, in der Vertranium-Prozessmanagement dem Kunden nicht in dem vereinbarten Umfang zur Verfügung standen. Falls zwischen den Parteien kein monatliches Entgelt für die Nutzung von Vertranium-Prozessmanagement vereinbart worden ist, gelten diese Regelungen entsprechend für einen Betrag, der dem Anteil des zwischen den Parteien vereinbarten Entgelts für einen Nutzungszeitraum von einem Monat entspricht. Zur Berechnung dieses Anteils wird das zwischen den Parteien vereinbarte Entgelt auf den vereinbarten Nutzungszeitraum umgelegt.
6.4.3.Hat Vertranium diese Nichterfüllung zu vertreten, so kann der Kunde ferner Schadensersatz nach Maßgabe dieser Ziffer 6 und den Ziffern I.6 bis I.9. geltend machen.
6.5.Bei Ausfällen von Vertranium-Prozessmanagement aus Gründen, die Vertranium vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, haftet Vertranium unabhängig von der in den Ziffern I.6.1, I.6.2und III.3 vereinbarten Verfügbarkeit.
6.6.Vertranium hat darzulegen, dass er den Grund für die verspätete Bereitstellung oder den Leistungsausfall nicht zu vertreten hat. Hat der Kunde den Leistungsausfall Vertranium nicht angezeigt, so hat er im Bestreitensfall zu beweisen, dass Vertranium anderweitig Kenntnis davon erlangt hat.
6.7.Behaupten Dritte Ansprüche, die den Kunden hindern, die ihm vertraglich eingeräumten Nutzungsbefugnisse an Vertranium-Prozessmanagement wahrzunehmen, unterrichtet der Kunde Vertranium unverzüglich in Textform und umfassend.
6.7.1.Der Kunde ermächtigt Vertranium hiermit, Klagen gegen Dritte gerichtlich und außergerichtlich allein zu führen. Wird der Kunde verklagt, stimmt er sich mit Vertranium ab und nimmt Prozesshandlungen, insb. Anerkenntnisse und Vergleiche, nur mit Zustimmung von Vertranium vor.
6.7.2.Vertranium ist verpflichtet, die Ansprüche auf eigene Kosten abzuwehren und den Kunden von allen mit der Anspruchsabwehr verbundenen Kosten und Schäden freizustellen, soweit diese nicht auf dessen pflichtwidrigem Verhalten beruhen.
6.8.Aus sonstigen Pflichtverletzungen von Vertranium kann der Kunde Rechte nur herleiten, wenn er diese gegenüber Vertranium schriftlich gerügt und ihm eine Nachfrist zur Abhilfe eingeräumt hat. Das gilt nicht, soweit nach der Art der Pflichtverletzung eine Abhilfe nicht in Betracht kommt. Für Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gelten die in Ziffer I.7 festgelegten Grenzen.
6.9.Die verschuldensunabhängige Haftung von Vertranium auf Schadensersatz (§ 536a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen. Die Haftung von Vertranium für Verschulden gemäß Ziffer I.7.1 bis I.7.4 bleibt unberührt.
7. Datenschutz
7.1.Vertranium stellt Vertranium-Prozessmanagement für den Kunden bereit, betreibt aber nicht die dafür notwendige IT-Infrastruktur und ist deshalb weder für die Leistungen der Drittanbieterplattform verantwortlich noch als Auftragsverarbeiter für den Kunden tätig.
7.2.Soweit der Kunde Vertranium-Prozessmanagement nutzt, um personenbezogene Daten zu verarbeiten, gelten für die Auftragsverarbeitung die vertraglichen Regelungen mit der Drittanbieterplattform.
7.3.Vertranium ist nicht dafür verantwortlich, wie der Kunde personenbezogene Daten verarbeitet, um Vertranium-Prozessmanagement zu nutzen.
IV. Webseite-Erstellung
1. Erstellung von Kunden-Webseiten mit dem Vertranium-Framework
1.1.Vertranium bietet ein auf die besonderen Bedürfnisse der in der Finanzdienstleistungsbranche tätigen Kunden abgestimmtes System zur Erstellung von Webseiten an (im Folgenden „Vertranium-Framework“).
1.2.Vertranium erstellt ausschließlich auf Grundlage des Vertranium-Frameworks Webseiten für Kunden (im Folgenden „Kunden-Webseiten“).
1.2.1.Die Struktur des Vertranium-Frameworks ist auf die besonderen Bedürfnisse der Kunden aus der Finanzdienstleistungsbranche abgestimmt. Dementsprechend weicht Vertranium bei der Erstellung der Kunden-Webseiten nicht wesentlich von der durch das Vertranium-Framework vorgegebenen Struktur ab.
1.2.2.Die Inhalte der Webseite, insbesondere, aber nicht ausschließlich Bilder, Texte und Videos sowie die notwendigen Rechtstexte muss der Kunde über ein Formular auf der Webseite von Vertranium unter https://vertranium.de/content-formular/ bereitstellen.
1.3.Das Vertranium-Framework beinhaltet neben der Struktur zum Betrieb der Kunden-Webseiten auch Designelemente und Text- sowie Bildmaterialien.
1.4.Rechtstexte für die Kunden-Webseiten (zum Beispiel Datenschutzerklärungen, Verbraucherinformationen und Impressum) sind nicht Teil des Vertranium-Frameworks und werden von Vertranium nicht zur Verfügung gestellt. Vertranium stellt den Kunden aber alle relevanten Informationen über das Vertranium-Framework zur Verfügung, die der Kunde für die Erstellung der Rechtstexte benötigt. Etwaige von Vertranium ohne vertragliche Verpflichtung bereitgestellten Mustertexte werden ohne Gewähr bereitgestellt und entbinden den Kunden nicht davon, diese in rechtlicher Hinsicht auf Geeignetheit, Zulässigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen
1.5.Die auf Grundlage des Vertranium-Frameworks erstellten Kunden-Webseiten sind nur zum Hosting bei Vertranium bestimmt und werden durch Vertranium nicht an andere Hosting-Anbieter herausgegeben.
2. Erstellung von Kunden-Logos
2.1.Der Kunde hat die Möglichkeit, bei der Erstellung der Webseite über das Formular unter www.vertranium.de/branding-formular eine Bezeichnung, zum Beispiel den Firmennamen, anzugeben, unter der er in Zukunft über die Webseite den Endkunden seine Leistungen anbieten möchte.
2.2.Auf Wunsch des Kunden erstellt Vertranium auf Grundlage dieser geschäftlichen Bezeichnung des Kunden ein Logo für den Kunden.
2.3.Nicht Gegenstand der Logo Erstellung ist eine Prüfung dahingehend, ob das Logo oder darin enthaltene Wort- und Bildelemente möglicherweise Rechte Dritter, insbesondere Markenrecht verletzen können. Sofern der Kunde eine solche Prüfung wünscht, kann Vertranium eine Rechtsanwaltskanzlei mit der Prüfung beauftragen. Die hierdurch entstehenden Zusatzkosten sind vom Kunden zu tragen und werden dem Kunden vorab mitgeteilt.
3. Abnahme
3.1.Wenn Vertranium eine Kunden-Webseite erstellt und die Überarbeitung der Kunden-Webseite zur Berücksichtigung von Korrekturwünschen des Kunden abgeschlossen hat oder der Kunde darauf verzichtet hat, teilt Vertranium dem Kunden in Textform die Fertigstellung mit und fordert den Kunden zur Abnahme auf.
3.2.Der Kunde muss die Kunden-Webseite prüfen. Falls Vertranium die Kunden-Webseite in einer Weise fertiggestellt hat, die den vertraglichen Anforderungen entspricht, wird der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Mitteilung der Fertigstellung durch Vertranium, in Textform die Abnahme der Kunden-Webseite erklären.
3.3.Die Kunden-Webseite gilt als abgenommen, wenn der Kunde Vertranium nicht innerhalb einer Frist von einer Woche nach Anzeige der Fertigstellung in Textform von ihm festgestellte Mängel mitteilt. Die Inbetriebnahme der Kunden-Webseite durch den Kunden steht der Abnahme gleich.
3.4.Der Kunde kann die Abnahme nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigern.
4. Vergütung
4.1.Die vereinbarte Vergütung für die Erstellung der Kunden-Webseite ergibt sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag, in der ein Revisionslauf der Kunden-Webseite zur Berücksichtigung von Korrekturwünschen des Kunden enthalten ist.
4.2.Sonstige ausdrücklich als vergütungspflichtig vereinbarte Leistungen werden von Vertranium nach Aufwand (Time & Material) erbracht.
5. Nutzungsrechte an der Kunden-Webseite
5.1.Vertranium räumt dem Kunden für die Dauer des Hosting-Vertrages mit Vertranium das nicht-ausschließliche, räumlich unbeschränkte Recht ein, die vertragsgegenständliche und mit Vertranium-Hosting betriebene Kunden-Webseite für eigene Zwecke zu nutzen.
5.1.1.Dieses Nutzungsrecht erlischt, wenn die Kunden-Webseite nicht oder nicht mehr mit Vertranium-Hosting betrieben wird.
5.1.2.Ein Hosting-Vertrag mit Vertranium bleibt vom Erlöschen des Nutzungsrechts unberührt.
5.2.Vertranium räumt dem Kunden an dem erstellten Logo das nicht-ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, das Logo zu nutzen.
5.3.Die Einräumung von Nutzungsrechten für Kunden-Webseiten und das Logo wird erst wirksam, wenn der Kunde die für die Erstellung der Kunden-Webseite geschuldete Vergütung vollständig an Vertranium entrichtet hat (§ 158 Absatz 1 BGB). Bis zur vollständigen Entrichtung dieser Vergütung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte mit Ausnahme einfacher Nutzungsrechte zu Testzwecken der Website vor Abnahme bei Vertranium. Bei einer vereinbarten monatlichen Ratenzahlung entspricht die fristgerechte Ratenzahlung der vollständigen Vergütung für den entsprechenden Monat.
5.4.An geeigneten Stellen werden in die Website Hinweise auf die Urheberstellung von Vertranium aufgenommen. Ohne die Zustimmung von Vertranium ist der Kunde nicht berechtigt, diese Hinweise zu entfernen.
6. Nutzung von Kunden-Materialien
6.1.Die Informationen, Unterlagen, Bilder, Modelle oder geeignete digitale Daten und alle sonstigen notwendigen Inhalte und notwendigen Arbeitsunterlagen des Kunden einschließlich der geschäftlichen Bezeichnung, unter dem der Kunde seine Leistungen anbietet (im Folgenden „Kunden-Materialien“), die der Kunde für die Kunden-Webseite nutzen möchte, sind vom Kunden über die unter www.vertranium.de/branding-formular und www.vertranium.de/content-formular angebotenen Kommunikationskanäle an Vertranium zu übermitteln.
6.2.Vertranium bietet die Erstellung einer Kunden-Webseite zur Bereitstellung des Angebots des Kunden auf Vertranium-Hosting an (siehe Ziffer 1), insbesondere die Übertragung von Texten, Videos, Fotos und sonstige Bildmaterialien sowie des Webdesign für den Kunden auf Vertranium-Hosting bzw. zur Erstellung einer Kunden-Webseite für den Kunden unter einer eigenen Domain.
6.2.1.Die dafür notwendigen bzw. vorgesehenen Kunden-Materialien und/oder Zugänge zu Domains müssen durch den Kunden bereitgestellt werden.
6.2.2.Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts Abweichendes festgelegt ist, erstellt Vertranium Kunden-Materialien nur nach besonderer Vereinbarung mit dem Kunden.
6.3.Die durch den Kunden bereitgestellten Kunden-Materialien werden von Vertranium inhaltlich nicht geprüft.
6.4.Soweit die Kunden-Materialien nach Urheberrechtsgesetz (als Werk, Sammelwerk, Datenbankwerk, Computerprogramm, Lichtbild, Datenbank, über verwandte Leistungsschutzrechte oder als abgeleitete Rechte von den genannten Rechten), Kunsturhebergesetz, Markengesetz oder über sonstige Schutzrechte geschützt sind, räumt der Kunde Vertranium alle für die Erstellung der Kunden-Webseite und die Erbringung der weiteren Leistungen durch Vertranium nötigen Nutzungsrechte an den Kunden-Materialien ein bzw. vermittelt diese Nutzungsrechte. Der Kunde hat vertraglich dafür Sorge zu tragen, dass die vorgenannten Nutzungsrechte abtretbar an den Kunden übertragen wurden, so dass die hier vereinbarte Verpflichtung erfüllt werden kann. Etwaige Mängel in den Nutzungsrechten an den Kunden-Materialien gehen zu Lasten des Kunden.
6.4.1.Der Kunde gewährt Vertranium das zeitlich auf die Dauer der Erstellung der Kunden-Webseite und der Nutzung von Vertranium-Hosting beschränkte, nicht übertragbare, an Subunternehmer und Dienstleister von Vertranium unterlizenzierbare, nicht ausschließliche Recht, die Kunden-Materialien zu Zwecken des Vertranium-Hostings auf einem Server oder mehreren Servern, in einer Cloud-Infrastruktur, auf weiteren Servern, die zur Spiegelung oder Erhöhung der Verfügbarkeit dienen, und in einer ausreichenden Anzahl von Backup-Kopien zu vervielfältigen.
6.4.2.Der Kunde gewährt Vertranium das zeitlich auf die Dauer der Erstellung der Kunden-Webseite und der Nutzung von Vertranium-Hosting beschränkte, nicht übertragbare, weltweite, nicht ausschließliche Recht, die Kunden-Materialien auf dem Server und das daran angeschlossene Internet der Öffentlichkeit Weise zugänglich zu machen, dass Mitglieder der Öffentlichkeit Zugang zu Vertranium-Hosting von einem Ort und zu einer Zeit, die sie jeweils individuell wählen, haben und diese Daten durch Herunterladen vom Server speichern oder anderweitig nutzen können.
6.4.3.Soweit nach Beendigung der Nutzung von Vertranium-Hosting Kunden-Materialien von Dritten, zum Beispiel Betreibern von Suchmaschinen oder Content Delivery Networks, in Cache-Speichern vorgehalten werden, wird diese Speicherung nicht mehr Vertranium zugerechnet.
6.5.Der Kunde versichert darüber hinaus, dass die Kunden-Materialien nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen und frei von Rechten Dritter sind bzw. der Kunde über die erforderlichen Rechte an den Kunden-Materialien verfügt.
7. Freistellung und Sperrung
7.1.Der Kunde stellt Vertranium von sämtlichen Ansprüchen Dritter aufgrund der für die Erstellung der Kunden-Webseite und in Vertranium-Hosting genutzten Kunden-Materialien frei.
7.1.1.Dem Kunden ist bekannt, dass Vertranium die durch den Kunden selbst bereitgestellten Inhalte, die der Kunde nutzt, nicht auf Ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft. Falls Dritte gegenüber Vertranium geltend machen, durch solche Inhalte in ihren Rechten verletzt zu sein, wird Vertranium den Kunden unverzüglich informieren.
7.1.2.Vertranium ist in so einem Fall berechtigt, die vorgeblich rechtsverletzenden Inhalte zu sperren oder das betreffende Angebot des Kunden teilweise oder ganz vom Internet zu trennen, wenn Vertranium ansonsten schwerwiegende rechtliche Nachteile drohen. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Kunde auch nach einer unverzüglichen Information durch Vertranium nicht reagiert und Vertranium deshalb möglicherweise selbst durch Dritte wegen der geltend gemachten Rechtsverletzung in Anspruch genommen werden könnte. Der Vergütungsanspruch von Vertranium bleibt davon unberührt.
7.2.Die Freistellung beinhaltet angemessene Kosten der Rechtsverteidigung, die die gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren übersteigen können.
8. Pflichten und Obliegenheit des Kunden
8.1.Die Erfüllung der Mitwirkungspflichten stellt eine vertragliche Hauptleistungspflicht des Kunden dar.
8.2.Der Kunde wird alle Pflichten und Obliegenheiten erfüllen, die zur Abwicklung des Vertrags für die Webseite-Erstellung erforderlich sind. Er wird insbesondere
8.2.1.dafür Sorge tragen, dass er (z.B. bei der Nutzung von Texten/Daten Dritter auf Vertranium-Hosting) alle Rechte Dritter an von ihm verwendetem Material beachtet;
8.2.2.die Kunden-Materialien rechtzeitig bereitstellen, damit Vertranium die Kunden-Webseite zum vereinbarten Bereitstellungstermin fertigstellen kann, und
8.2.3.vor der Versendung von Daten und Informationen an Vertranium oder dem Upload auf Vertranium-Hosting diese auf Viren und andere Schadsoftware prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme und andere geeignete und angemessene Schutzmaßnahmen einsetzen.
9. Regelungen bei Mängeln der Kunden-Webseite
9.1.Vertranium gewährleistet, dass die Kunden-Webseite im Zeitpunkt der Abnahme nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem üblichen und zu dem in diesem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder nicht unerheblich mindern.
9.2.Ansprüche wegen Mängeln verjähren innerhalb von 12 Monaten seit Abnahme. Der Lauf der Frist wird gehemmt, wenn der Kunde einen Mangel innerhalb dieser Frist anzeigt.
9.3.Vertranium haftet nicht für Sach- oder Rechtsmängel der Kunden-Webseite, die durch Kunden-Materialien verursacht wurden.
V. Hosting
1. Leistungsumfang des Vertranium-Hosting
1.1.Vertranium hostet nur Kunden-Webseiten, die von Vertranium erstellt worden sind.
2. Vergütung
2.1.Die vereinbarte Vergütung für das Vertranium-Hosting ergibt sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag. Die monatliche Vergütung wird am drittletzten Werktag des jeweils vorangehenden Kalendermonats im Voraus fällig. Hat der Kunde den Vertrag berechtigterweise außerordentlich gekündigt, so ist die Vergütung zeitanteilig zurückzuzahlen.
2.2.Sonstige ausdrücklich als vergütungspflichtig vereinbarte Leistungen werden von Vertranium nach Aufwand (Time & Material) erbracht.
3. Nutzungsrechte an Vertranium-Hosting
3.1.Soweit zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde, räumt Vertranium dem Kunden ein einfaches, nicht unterlizenzierbares und nicht übertragbares, zeitlich auf die Dauer der vereinbarten Nutzung beschränktes Nutzungsrecht an Vertranium-Hosting zur Nutzung durch den Kunden zur Bewerbung und Erbringung eigener Beratungsleistungen für Endkunden nach Maßgabe dieser AGB ein.
3.2.Vertranium-Hosting ist ein internetbasierter Dienst, der Rechenzentren und/oder Cloud-Services nutzt und dem Kunden zur direkten Nutzung zur Verfügung gestellt wird. Vertranium-Hosting wird nur zur Nutzung auf der von Vertranium dafür vorgesehenen Infrastruktur bereitgestellt und dem Kunden nicht zur Installation auf eigenen Geräten überlassen. Vertranium stellt dem Kunden insbesondere keinen Quellcode oder Objektcode von Vertranium-Hosting zur Verfügung. Vertranium-Hosting kann nur über den von Vertranium bereitgestellten Webclient genutzt werden.
4. Nutzung von Kunden-Materialien
4.1.Die durch den Kunden für die Erstellung der Kunden-Webseite oder während der darauffolgenden Nutzung des Vertranium-Hosting bereitgestellten Kunden-Materialien werden von Vertranium für die Nutzung des Vertranium-Hosting inhaltlich nicht geprüft.
4.2.Soweit die Kunden-Materialien nach Urheberrechtsgesetz (als Werk, Sammelwerk, Datenbankwerk, Computerprogramm, Lichtbild, Datenbank, über verwandte Leistungsschutzrechte oder als abgeleitete Rechte von den genannten Rechten), Kunsturhebergesetz, Markengesetz oder über sonstige Schutzrechte geschützt sind, räumt der Kunde Vertranium alle für das Vertranium-Hosting nötigen Nutzungsrechte an den Kunden-Materialien ein bzw. vermittelt diese Nutzungsrechte. Der Kunden hat vertraglich dafür Sorge zu tragen, dass die vorgenannten Nutzungsrechte abtretbar an den Kunden übertragen wurden, so dass die hier vereinbarte Verpflichtung erfüllt werden kann. Etwaige Mängel in den Nutzungsrechten an den Kunden-Materialien gehen zu Lasten des Kunden.
4.2.1.Der Kunde gewährt Vertranium das zeitlich auf die Dauer der Nutzung von Vertranium-Hosting beschränkte, nicht übertragbare, an Subunternehmer und Dienstleister von Vertranium unterlizenzierbare, nicht ausschließliche Recht, die Kunden-Materialien zu Zwecken des Vertranium-Hostings auf einem Server oder mehreren Servern, in einer Cloud-Infrastruktur, auf weiteren Servern, die zur Spiegelung oder Erhöhung der Verfügbarkeit dienen, und in einer ausreichenden Anzahl von Backup-Kopien zu vervielfältigen.
4.2.2.Der Kunde gewährt Vertranium das zeitlich auf die Dauer der Nutzung von Vertranium-Hosting beschränkte, nicht übertragbare, weltweite, nicht ausschließliche Recht, die Kunden-Materialien auf dem Server und das daran angeschlossene Internet der Öffentlichkeit Weise zugänglich zu machen, dass Mitglieder der Öffentlichkeit Zugang zu Vertranium-Hosting von einem Ort und zu einer Zeit, die sie jeweils individuell wählen, haben und diese Daten durch Herunterladen vom Server speichern oder anderweitig nutzen können.
4.2.3.Soweit nach Beendigung der Nutzung von Vertranium-Hosting Kunden-Materialien von Dritten, zum Beispiel Betreibern von Suchmaschinen oder Content Delivery Networks, in Cache-Speichern vorgehalten werden, wird diese Speicherung nicht mehr Vertranium zugerechnet.
4.3.Der Kunde versichert darüber hinaus, dass die Kunden-Materialien nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen und frei von Rechten Dritter sind bzw. der Kunde über die erforderlichen Rechte an den Kunden-Materialien verfügt.
5. Freistellung und Sperrung
5.1.Der Kunde stellt Vertranium von sämtlichen Ansprüchen Dritter aufgrund der in Vertranium-Hosting genutzten Kunden-Materialien frei.
5.1.1.Dem Kunden ist bekannt, dass Vertranium die durch den Kunden selbst bereitgestellten Inhalte, die der Kunde nutzt, nicht auf Ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft. Falls Dritte gegenüber Vertranium geltend machen, durch solche Inhalte in ihren Rechten verletzt zu sein, wird Vertranium den Kunden unverzüglich informieren.
5.1.2.Vertranium ist in so einem Fall berechtigt, die vorgeblich rechtsverletzenden Inhalte zu sperren oder das betreffende Angebot des Kunden teilweise oder ganz vom Internet zu trennen, wenn Vertranium ansonsten schwerwiegende rechtliche Nachteile drohen. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Kunde auch nach einer unverzüglichen Information durch Vertranium nicht reagiert und Vertranium deshalb möglicherweise selbst durch Dritte wegen der geltend gemachten Rechtsverletzung in Anspruch genommen werden könnte. Der Vergütungsanspruch von Vertranium bleibt davon unberührt.
5.2.Die Freistellung beinhaltet angemessene Kosten der Rechtsverteidigung, die die gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren übersteigen können.
6. Regelungen bei Mängeln des Vertranium-Hosting
6.1.Vertranium haftet dafür, dass Vertranium-Hosting
6.1.1.für die vereinbarten Zwecke geeignet ist,
6.1.2.während der gesamten Vertragslaufzeit frei von Mängeln ist,
6.1.3.insb. frei von Viren und ähnlicher Schadsoftware ist, welche die Tauglichkeit von Vertranium-Hosting zum vertragsgemäßen Gebrauch aufheben.
6.2.Kommt Vertranium den in den Ziffern I.6.1, I.6.2 und V.6.1 vereinbarten Verpflichtungen nicht vollständig nach, gelten die folgenden Regelungen.
6.2.1.Gerät Vertranium mit der erstmaligen betriebsfähigen Bereitstellung von Vertranium-Hosting in Verzug, so richtet sich die Haftung nach den Ziffern I.6 bis I.9. Der Kunde ist zum Rücktritt berechtigt, wenn Vertranium eine vom Kunden gesetzte zweiwöchige Nachfrist nicht einhält, d.h. innerhalb der Nachfrist nicht die volle vereinbarte Funktionalität von Vertranium-Hosting zur Verfügung stellt.
6.2.2.Kommt Vertranium nach erstmaliger betriebsfähiger Bereitstellung von Vertranium-Hosting den vereinbarten Verpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, so verringert sich die monatliche Nutzungsvergütung nach Ziffer 2.1 anteilig für die Zeit, in der Vertranium-Hosting dem Kunden nicht in dem vereinbarten Umfang zur Verfügung standen. Falls zwischen den Parteien kein monatliches Entgelt für die Nutzung von Vertranium-Hosting vereinbart worden ist, gelten diese Regelungen entsprechend für einen Betrag, der dem Anteil des zwischen den Parteien vereinbarten Entgelts für einen Nutzungszeitraum von einem Monat entspricht. Zur Berechnung dieses Anteils wird das zwischen den Parteien vereinbarte Entgelt auf den vereinbarten Nutzungszeitraum umgelegt.
6.2.3.Hat Vertranium diese Nichterfüllung zu vertreten, so kann der Kunde ferner Schadensersatz nach Maßgabe dieser Ziffer 6 und den Ziffern I.6 bis I.9 geltend machen.
6.3.Bei Ausfällen von Vertranium-Hosting aus Gründen, die Vertranium vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, haftet Vertranium unabhängig von der in den Ziffern I.6.1 und I.6.2 vereinbarten Verfügbarkeit.
6.4.Der Kunde ist verpflichtet, Mängel des Vertranium-Hostings wie Funktionsstörungen (zum Beispiel Nichterreichbarkeit der Kunden-Webseite) oder Rechtsmängel (zum Beispiel von Dritten behauptete Rechtsverletzungen aufgrund der Nutzung des Vertranium-Hosting) unverzüglich Vertranium anzuzeigen. Falls der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachkommt, wird § 536c BGB entsprechend angewendet.
6.5.Vertranium hat darzulegen, dass er den Grund für die verspätete Bereitstellung oder den Leistungsausfall nicht zu vertreten hat. Hat der Kunde den Leistungsausfall Vertranium nicht angezeigt, so hat er im Bestreitensfall zu beweisen, dass Vertranium anderweitig Kenntnis davon erlangt hat.
6.6.Behaupten Dritte Ansprüche, die den Kunden hindern, die ihm vertraglich eingeräumten Nutzungsbefugnisse an Vertranium-Hosting wahrzunehmen, unterrichtet der Kunde Vertranium unverzüglich in Textform und umfassend.
6.6.1.Der Kunde ermächtigt Vertranium hiermit, Klagen gegen Dritte gerichtlich und außergerichtlich allein zu führen. Wird der Kunde verklagt, stimmt er sich mit Vertranium ab und nimmt Prozesshandlungen, insb. Anerkenntnisse und Vergleiche, nur mit Zustimmung von Vertranium vor.
6.6.2.Vertranium ist verpflichtet, die Ansprüche auf eigene Kosten abzuwehren und den Kunden von allen mit der Anspruchsabwehr verbundenen Kosten und Schäden freizustellen, soweit diese nicht auf dessen pflichtwidrigem Verhalten beruhen.
6.7.Aus sonstigen Pflichtverletzungen von Vertranium kann der Kunde Rechte nur herleiten, wenn er diese gegenüber Vertranium schriftlich gerügt und ihm eine Nachfrist zur Abhilfe eingeräumt hat. Das gilt nicht, soweit nach der Art der Pflichtverletzung eine Abhilfe nicht in Betracht kommt. Für Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gelten die in Ziffer I.7 festgelegten Grenzen.
6.8.Die verschuldensunabhängige Haftung von Vertranium auf Schadensersatz (§ 536a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen. Die Haftung von Vertranium für Verschulden gemäß Ziffer I.7.1 bis I.7.4 bleibt unberührt.
7. Pflichten und Obliegenheit des Kunden
7.1.Die Erfüllung der Mitwirkungspflichten stellt eine vertragliche Hauptleistungspflicht des Kunden dar.
7.2.Der Kunde wird alle Pflichten und Obliegenheiten erfüllen, die zur Abwicklung des Vertrags erforderlich sind. Er wird insbesondere
7.2.1.dafür Sorge tragen, dass er (z.B. bei der Nutzung von Texten/Daten Dritter auf Vertranium-Hosting) alle Rechte Dritter an von ihm verwendetem Material beachtet;
7.2.2.bei Nutzung von Vertranium-Hosting personenbezogene Daten nur erheben, verarbeiten oder nutzen, wenn eine ausreichende Rechtsgrundlage besteht;
7.2.3.vor der Versendung von Daten und Informationen an Vertranium oder dem Upload auf Vertranium-Hosting diese auf Viren und andere Schadsoftware prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme und andere geeignete und angemessene Schutzmaßnahmen einsetzen;
7.2.4.wenn er Anwendungsdaten und andere Daten in Vertranium-Hosting speichert, diese regelmäßig und der Bedeutung der Daten entsprechend sichern und eigene Sicherungskopien erstellen, um bei Verlust der Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben zu ermöglichen; und
7.2.5.sofern und soweit ihm einvernehmlich die technische Möglichkeit dazu eröffnet wird, regelmäßig die in Vertranium-Hosting gespeicherten Anwendungsdaten durch Download sichern; sofern Vertranium dem Kunden Anwendungsdaten auf anderen Wegen zur Verfügung stellt, gilt diese Regelung entsprechend. Die Verpflichtung von Vertranium zur Datensicherung bleibt unberührt.
7.3.Der Kunde wird die Beschränkungen/Verpflichtungen im Hinblick auf die Nutzungsrechte nach Ziffer V.1.1 einhalten, insb.
7.3.1.keine Informationen oder Daten unbefugt abrufen oder abrufen lassen oder in Programme, die von Vertranium betrieben werden, eingreifen oder eingreifen lassen oder in Datennetze von Vertranium unbefugt eindringen oder ein solches Eindringen fördern;
7.3.2.den im Rahmen der Vertragsbeziehung und/oder unter Nutzung von Vertranium-Hosting möglichen Austausch von elektronischen Nachrichten nicht missbräuchlich für den unaufgeforderten Versand von Nachrichten und Informationen an Dritte nutzen, insbesondere zu Werbezwecken;
7.3.3.Vertranium von Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung von Vertranium-Hosting durch den Kunden beruhen oder die sich aus vom Kunden verursachten datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung von Vertranium-Hosting verbunden sind;
7.4.Der Kunde versichert,
7.4.1.dass die von ihm auf Vertranium-Hosting eingestellten Inhalte keine Rechte Dritter, insbesondere keine gewerblichen Schutzrechte (z.B. Marken-, Patent-, Geschmacks- und Gebrauchsmusterrechte), Urheberrechte oder Persönlichkeitsrechte verletzen und dass er über die erforderlichen Rechte und Einwilligungen verfügt, um die Inhalte einzustellen;
7.4.2.dass er berechtigt ist, personenbezogene Daten Dritter, die in den von ihm auf Vertranium-Hosting eingestellten Inhalten enthalten bzw. gespeichert sind, oder die er auf andere Weise mit Vertranium-Hosting verarbeitet, für die von ihm verfolgten Zwecke zu nutzen und zu verarbeiten;
7.4.3.dass die von ihm auf Vertranium-Hosting eingestellten Inhalte frei von Viren und anderer Schadsoftware sind und
7.4.4.dass er bei der Nutzung von Vertranium-Hosting alle anwendbaren geltenden Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften einhalten wird.
7.5.Der Kunde stellt Vertranium von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die aufgrund der vom Kunden eingestellten Inhalte oder wegen Verstößen gegen die Pflichten nach Ziffer I.11.2 und/oder die Verbote nach Ziffer I.11.3 gegen Vertranium geltend gemacht werden, frei.
7.6.Ziffer V.7.5 findet keine Anwendung, wenn der Kunde den betreffenden Verstoß oder die betreffende Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.
8. Laufzeit, Kündigung
8.1.Soweit zwischen den Parteien nichts Abweichendes, zum Beispiel eine feste Nutzungsdauer für Vertranium-Hosting, festgelegt wurde, gilt für das Vertragsverhältnis zur Nutzung von Vertranium-Hosting folgendes:
8.1.1.Ein Vertragsverhältnis zur Nutzung von Vertranium-Hosting kommt gemäß Ziffer I.2 zustande und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
8.1.2.Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, wird Vertranium-Hosting mit Vertragsschluss gemäß Ziffer I.2 bereitgestellt.
8.1.3.Das Vertragsverhältnis kann von jedem Vertragspartner in Textform mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres ordentlich gekündigt werden, erstmals jedoch zum Ablauf desjenigen Kalendervierteljahres, das dem Kalendervierteljahr des Vertragsschlusses folgt.
9. Datenschutz
9.1.Vertranium stellt als Auftragsverarbeiter Vertranium-Hosting für den Kunden bereit. Vertranium ist nicht dafür verantwortlich, wie der Kunde personenbezogene Daten verarbeitet, um Vertranium-Hosting zu nutzen, insbesondere wenn der Kunde über Vertranium-Hosting eingegangene Bestellungen ausführt. In diesem Zusammenhang ist Vertranium als Auftragsverarbeiter für den Kunden tätig. Die entsprechenden datenschutzrechtlichen Rechte und Pflichten richten sich nach der zwischen Vertranium und dem Kunden abgeschlossenen Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.