Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vertranium GmbH
I. Allgemeine Regelungen
1. Geltungsbereich
1.1.Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten ausschlieĂźlich. Allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige Vertragsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, die Vertranium GmbH (nachfolgend „Vertranium“) hat ihrer Geltung ausdrĂĽcklich zugestimmt.Â
1.2.Diese AGB gelten auch dann, wenn Vertranium in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen fĂĽr den Kunden vorbehaltlos erbringt.
1.3.Vertranium tätigt keine Geschäfte mit Verbrauchern nach § 13 BGB. Die vorliegenden AGB gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
1.4.Die AGB setzen sich zusammen aus den von der Art der Leistung unabhängigen Allgemeinen Regelungen und den für die verschiedenen Leistungen von Vertranium geltenden Anhänge in den Ziffern II – VIII, die die Allgemeinen Regelungen ergänzen. Welche der Regelungen der Anhänge in den Ziffern II – VIII zur Anwendung kommen, hängt davon ab, welche Produkte bzw. Dienstleistungen von Vertranium (im Folgenden „Vertranium Leistungen“) bezogen werden:
1.4.1.Ziffer II gilt für Beratungs-, Begleitungs- und Betreuungsleistungen durch Vertranium („Vertranium BBB“);
1.4.2.Ziffer III gilt für Liveveranstaltungen durch Vertranium („Vertranium Event“)
1.4.3. Ziffer IV gilt für die Nutzung des Vertranium Prozessmanagement („Vertranium Prozessmanagement“);
1.4.4.Ziffer V gilt für die Erstellung von Webseiten für Kunden durch Vertranium („Vertranium Webdesign“);
1.4.5.Ziffer VI gilt für Hostingleistungen von Vertranium („Vertranium Hosting“).
1.4.6. Ziffer VII gilt für die Erstellung von Logodesigns und Werbematerial („Vertranium Design“)
1.4.7. Ziffer VIII gilt fĂĽr das Management von Werbeanzeigen auf Social Media („Vertranium Ad-Management“)Â
1.5. Die Allgemeinen Regelungen werden – unabhängig davon, ob besonders darauf hingewiesen wird oder nicht – auf alle Verträge angewendet, für die diese AGB zur Anwendung kommen. Die speziellen Regelungen der Anhänge ergänzen die Allgemeinen Regelungen und gehen bei Konflikten den Allgemeinen Regelungen vor. Individualvereinbarungen zwischen den Parteien gehen diesen AGB insgesamt vor.
2. Vertragsschluss
2.1.Soweit in einem Angebot nichts anderes vermerkt ist, gelten von Vertranium erstellte Angebote immer als freibleibend.Â
2.2.Die Annahme des Angebots durch den Kunden gilt als verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages auf Basis des Angebotes von Vertranium. Der Vertrag kommt durch die Annahme dieses Angebots durch Vertranium zustande (im Folgenden „Auftragsbestätigung“).
2.3.Nur wenn die Parteien den Anlass und/oder der Zweck eines Vertrages über die Nutzung von Vertranium Leistungen explizit als Vertragsgrundlage vereinbart haben, kann der Kunde mit dem Wegfall oder der ganzen oder teilweisen Änderung von Anlass und Zweck einen kostenlosen Vertragsrücktritt, eine Preisreduzierung oder sonstige Anpassungen eines Vertrages über die Nutzung von Vertranium Leistungen beanspruchen oder einen Vertrag über die Nutzung von Vertranium Leistungen kündigen.
3. Vertragsgegenstand
3.1.Die Vertranium Leistungen sind dazu gedacht, den Kunden in seinen Marketing- und Werbeanstrengungen gegenĂĽber dessen (potentiellen) Kunden fĂĽr sein Leistungsangebot im eigenen Namen gegenĂĽber seinen Kunden (im Folgenden „Kundenleistungen“) und die Entwicklung seines eigenen Unternehmens zu unterstĂĽtzen. Â
3.2.Die Vertranium Leistungen dĂĽrfen vom Kunden nur fĂĽr seine Kundenleistungen gegenĂĽber seinen Kunden (im Folgenden „Endkunden“) genutzt werden und nicht dazu, selbst Leistungen, die denen von Vertranium entsprechen, gegenĂĽber seinen Endkunden zu erbringen oder anzubieten.Â
3.3.Die Vertranium Leistungen sind nicht dazu bestimmt, durch den Kunden auĂźerhalb von Kundenleistungen an Dritte, die keine Endkunden sind, weitergegeben oder mit diesen geteilt zu werden oder durch diese genutzt zu werden.Â
3.4.Vertranium leistet keine Rechtsberatung.
3.5.Vertranium ist berechtigt, Subunternehmer einzusetzen, um die Vertranium Leistungen zu erbringen. Solche Subunternehmer sind in angemessener Weise zur Verschwiegenheit zu verpflichten. Die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen von Vertranium und den jeweiligen Subunternehmern bleiben unberĂĽhrt.
4. Änderungen am Leistungsumfang
4.1.Die online erbrachten Vertranium Leistungen, stellt Vertranium auf Internetplattformen bereit, die ständig weiterentwickelt werden, um aktuellen Anforderungen (zum Beispiel an IT-Sicherheit, Usability und Schnittstellen zu Drittsystemen) zu genügen und neue oder verbesserte Funktionen bereitzustellen.
4.1.1.Vertranium ist insoweit berechtigt, neue Versionen der Vertranium Leistungen bereitzustellen, um aktuellen Anforderungen zu genügen und neue oder verbesserte Funktionen bereitzustellen. Sofern und soweit mit der Bereitstellung einer neuen Version oder einer Änderung einer Vertranium Leistung keine wesentliche Änderung von Funktionalitäten einer Vertranium Leistung, durch eine Vertranium Leistung unterstützter Arbeitsabläufe des Kunden und/oder Beschränkungen in der Verwendbarkeit bisher erzeugter Daten einhergehen, genügt es, wenn Vertranium dies dem Kunden spätestens vier Wochen vor dem Wirksamwerden einer solchen Änderung in Textform ankündigt, im Regelfall per E-Mail.
4.1.2.Sofern und soweit mit der Bereitstellung einer neuen Version oder einer Änderung einer Vertranium Leistung eine wesentliche Änderung von Funktionalitäten einer Vertranium Leistung, durch eine Vertranium Leistung unterstützter Arbeitsabläufe des Kunden und/oder Beschränkungen in der Verwendbarkeit bisher erzeugter Daten einhergehen, wird Vertranium dies dem Kunden spätestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden einer solchen Änderung in Textform ankündigen, im Regelfall per E-Mail. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung in Textform, wird die Änderung Vertragsbestandteil. Vertranium wird den Kunden bei jeder Ankündigung von Änderungen auf die vorgenannte Frist und die Rechtsfolgen ihres Verstreichens bei Nichtwahrnehmung der Widerspruchsmöglichkeit aufmerksam machen.
4.2.Die Funktionalitäten von Vertranium Leistungen, insbesondere das Vertranium Hosting und die durch Vertranium Hosting unterstützten Arbeitsabläufe des Kunden, sind wegen der Art der Dienstleistung (Bereitstellung von IT-Infrastruktur) auch durch rechtliche Rahmenbedingungen, insbesondere durch gesetzliche Vorgaben, bestimmt. Wenn sich diese Vorgaben verändern, ist Vertranium deshalb abweichend von Ziffer I.4.1 berechtigt, Anpassungen an betroffenen Vertranium Leistungen vorzunehmen, die auch den Leistungsumfang verändern können, damit die betroffenen Vertranium Leistungen weiterhin im Einklang mit geltendem Recht erbracht und genutzt werden können. Vertranium wird den Kunden über die Änderungen betroffener Vertranium Leistungen wegen geänderter rechtlicher Rahmenbedingungen rechtzeitig informieren.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1.Alle von Vertranium genannten Preise sind Nettopreise zuzĂĽglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.2.Sofern die Parteien nichts Abweichendes vereinbart haben, gelten die von Vertranium angegebenen Preise ausschließlich eventueller Verpackungs- und Transportkosten. Bei Bereitstellung von Diensten oder Software zum Abruf über ein Netz trägt Vertranium die Kosten dafür, die Software abrufbar ins Netz zu stellen, der Kunde die Kosten für den Abruf.
5.3.Rechnungen sind mit Zugang der Rechnung sofort fällig und sofern nicht anders vereinbart innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Der Abzug von Skonto muss im Voraus ausdrücklich vereinbart werden.
5.4.Die Nichtinanspruchnahme von Vertranium Leistungen durch den Kunden befreit diesen nicht von seiner Zahlungsverpflichtung der vereinbarten VergĂĽtung, wenn die Vertranium Leistungen im vereinbarten Umfang von Vertranium dem Kunden angeboten bzw. bereitgestellt wurden.
5.5.Zahlungen für Vertranium Leistungen, die für bestimmte Zeiträume abgerechnet werden (zum Beispiel monatliche Zahlungsweise), sind vor Beginn des jeweiligen Leistungszeitraums im Voraus fällig.
5.6.Bei Zahlungsverzug stehen Vertranium Verzugszinsen nach § 288 Abs. 2 BGB zu. Weiterhin können im Verzugsfalle weitere Leistungen von Vertranium vorübergehend zurückgehalten werden.
5.7. Wird mit dem Kunden eine Ratenzahlung vereinbart und kommt der Kunde mit einer Rate um mehr als 7 Tage in Verzug, so wird der gesamte Restbetrag zur Zahlung fällig. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Zahlung ist die Wertstellung auf dem Konto von Vertranium.
5.8.Ist der Kunde mit der Bezahlung von Vertranium Leistungen mehr als dreißig (30) Tagen im Verzug, ist Vertranium berechtigt, die Erbringung der betreffenden Leistungen ohne weitere Ankündigung auszusetzen, bis die Vergütung zuzüglich aufgelaufener Verzugszinsen und sonstiger Verzugskosten bzw. -schäden vollständig bezahlt wurde.
5.9.Vertranium ist berechtigt, eingehende Zahlungen der Kunden jeweils mit der ältesten Forderung zu verrechnen.
5.10.Vertranium ist berechtigt, die vereinbarten Preise fĂĽr die Vertranium Leistungen zum Ausgleich von Personal- und sonstigen Kostensteigerungen angemessen zu erhöhen.Â
5.10.1.Vertranium wird diese Preiserhöhungen dem Kunden in Textform bekannt geben; die Preiserhöhungen gelten nicht fĂĽr die Zeiträume, fĂĽr die der Kunde bereits Zahlungen geleistet hat.Â
5.10.2.Beträgt eine Preiserhöhung mehr als 10% des bisherigen Preises, so ist der Kunde berechtigt, den Vertrag fĂĽr die betroffene Vertranium Leistung im Ganzen mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Kalendermonats zu kĂĽndigen; macht er von diesem KĂĽndigungsrecht Gebrauch, so werden bis zum Wirksamwerden der KĂĽndigung die bisherigen Preise berechnet. Auf dieses KĂĽndigungsrecht wird Vertranium den Kunden zusammen mit jeder AnkĂĽndigung hinweisen.Â
5.10.3.Eine Erhöhung der Preise innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Nutzungsvertrages für Vertranium Hosting ist ausgeschlossen.
6. VerfĂĽgbarkeit von Online-Leistungen
6.1.Unter VerfĂĽgbarkeit verstehen die Vertragspartner die technische Nutzbarkeit von online zu erbringenden Vertranium Leistungen am Ăśbergabepunkt zum Gebrauch durch den Kunden. Ăśbergabepunkt fĂĽr online zu erbringende Vertranium Leistungen ist der Routerausgang des Rechenzentrums, in dem online zu erbringende Vertranium Leistungen bereitgestellt werden.
6.2.FĂĽr alle online bereitgestellten Leistungen gewährleistet Vertranium in ihrem Verantwortungsbereich eine VerfĂĽgbarkeit von 24 Stunden pro Tag.Â
6.2.1.Von der VerfĂĽgbarkeit nach Ziffer 6.1 ausgenommen sind erforderliche geplante Wartungsarbeiten. Geplante Wartungsarbeiten sind Arbeiten an den Datenverarbeitungsanlagen oder dem Gesamtsystem, die zur technischen Anpassung, Gewährleistung der Funktion und Interoperabilität, technischen Fortentwicklung und anderer Ă„nderungen erforderlich sind. Vertranium wird den Nutzer hierĂĽber vorab informieren.Â
6.2.2.Neben den geplanten Wartungsarbeiten nach Ziffer 6.2.1 kann die Verfügbarkeit nach Ziffer 6.1 durch ungeplante und unvorhergesehene Ausfallzeiten eingeschränkt sein. Dies sind Zeiten, in denen durch ungeplante und unvorhergesehene Ereignisse, die Vertranium nicht zu vertreten hat, beispielsweise höhere Gewalt, Unterbrechung der Stromversorgung, Hardware- und Softwarefehler sowie technische Probleme in den Datenleitungen, die den Weiterbetrieb Vertranium Leistungen beeinträchtigen, nicht verfügbar ist.
6.3.Der Kunde benötigt für die Nutzung von online bereitgestellten Vertranium Leistungen eine stabile Internetverbindung mit ausreichender Bandbreite zur Teilnahme an Videokonferenzen der gängigen Anbieter. Die technischen Voraussetzungen können unter https://vertranium.de/technische-voraussetzungen/ eingesehen werden. Die Nutzer sind selbst dafür verantwortlich, diese Voraussetzungen einzuhalten.
6.4.Der Vertranium Support ist von Montag bis Freitag von 9:00 bis 18:00 Uhr erreichbar. An gesetzlichen Feiertagen am Sitz von Vertranium ist der Support nicht erreichbar. Der Support erfolgt soweit nicht anders vereinbart ausschlieĂźlich ĂĽber das Support-System unter https://vertranium.de/support-system. Â
7. Haftung
7.1.Vertranium haftet unbeschränkt für die von ihr oder ihren Organen oder sonstigen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden.
7.2.Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Vertranium nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die fĂĽr die Erreichung des Vertragsziels von besonderer Bedeutung sind, ebenso alle diejenigen Pflichten, die im Fall einer schuldhaften Verletzung dazu fĂĽhren können, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz vertragstypischer und vorhersehbarer Schäden beschränkt.Â
7.3.Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung entweder (i) auf den Gesamtbetrag begrenzt, den der Kunde während zwölf Monaten Laufzeit für Serviceleistungen zu zahlen hat oder (ii) auf das fünffache des Auftragswertes für Vertranium Leistungen.
7.4.Regelungen zur Haftungsbeschränkung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz oder gemäß Art. 82 DSGVO, bei Rückgriffsansprüchen des Kunden gemäß § 327u BGB sowie bei Haftung wegen arglistigem Verschweigen eines Mangels oder aus der Übernahme einer Garantie oder Zusicherung.
7.5.Der Kunde ist gemäß Ziffer 11.2 verpflichtet, seine in Vertranium Leistungen gespeicherten Anwendungsdaten zu sichern. Bei einem von Vertranium zu vertretendem Datenverlust haftet Vertranium nur in Höhe des bei Vorhandensein von elektronischen Sicherungskopien erforderlichen Wiederherstellungsaufwandes.
7.6.Vertragliche SchadensersatzansprĂĽche und sonstige AnsprĂĽche des Kunden wegen Pflichtverletzungen verjähren in zwölf (12) Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Vertranium, dessen gesetzlichen Vertreters oder ErfĂĽllungsgehilfen sowie der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. In diesen Fällen gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.Â
7.7.Soweit die Schadensersatzhaftung von Vertranium ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Vertranium.
7.8.Vertranium haftet nicht dafĂĽr, ob der Kunde die Vertranium Leistungen dauerhaft in einen eigenen wirtschaftlichen Erfolg umsetzen kann.
8. Höhere Gewalt
8.1.Keiner der Vertragspartner ist zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen im Fall und für die Dauer nicht von einem Vertragspartner zu vertretender höherer Gewalt oder Umständen, die höherer Gewalt gleichstehen (wie z.B. währungs- und handelspolitische oder sonstige hoheitliche Maßnahmen, Streiks, Krieg, Meuterei, Blockade, Embargo, Betriebsstörungen wie bspw. Feuer, Maschinendefekte, Bruch, Rohstoff- oder Energiemangel, technische Probleme des Internets, Seuchen, Epidemien und/ oder andere Gesundheitsnotstände), verpflichtet.
8.2.Falls bei Vertranium oder bei einem Unterlieferanten/Subunternehmer von Vertranium aufgrund der in Ziffer 8.1 genannten GrĂĽnde Leistungsverzögerungen entstehen, ist Vertranium berechtigt, die Bereitstellung/Leistungserbringung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Sofern die DurchfĂĽhrung des Vertrages aufgrund der Verzögerung fĂĽr den Kunden unzumutbar wird, ist er zum RĂĽcktritt berechtigt. Bei nicht nur vorĂĽbergehenden Leistungshindernissen ist Vertranium ebenfalls berechtigt vom Vertrag zurĂĽcktreten, sofern ein Festhalten am Vertrag fĂĽr Vertranium nicht zumutbar ist.Â
8.3.Jeder Vertragspartner hat den anderen über den Eintritt eines Falls höherer Gewalt unverzüglich in Textform in Kenntnis zu setzen.
9. Leistungsort und Mitwirkungspflichten des Kunden
9.1.Leistungen werden durch Vertranium grundsätzlich nur am Sitz von Vertranium erbracht und dem Kunden online oder mittels anderer Fernkommunikationsmittel bereitgestellt. Eine Leistungserbringung am Ort des Kunden erfolgt nicht, es sei denn dies wird ausdrĂĽcklich zwischen den Parteien im Einzelfall vereinbart. Sofern Vertranium eine Leistung nicht online oder mittels anderer Fernkommunikationsmittel bereitstellen kann oder soll, z.B. bei Live-Veranstaltungen, ist Vertranium – wenn nichts anderes vereinbart ist – in der Auswahl des Leistungsorts frei.
9.2.Soweit die Leistungen in den Geschäftsräumen des Kunden erbracht werden, ist der Kunde verpflichtet, Vertranium nach besten Kräften zu unterstĂĽtzen und in den Geschäftsräumen rechtzeitig alle notwendigen Voraussetzungen zur Erbringung der Leistungen durch Vertranium zu schaffen. Der Kunde stellt insbesondere die erforderlichen Arbeitsmittel und Arbeitsplätze sowie Systemkapazität und Mitarbeiter in angemessenem Umfang kostenlos bereit.Â
9.3.Darüber hinaus wird der Kunde Vertranium alle bei ihm vorhandenen und für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig und vollständig proaktiv zur Verfügung stellen sowie dafür Sorge tragen, dass auf Seiten des Kunden in ausreichender Anzahl geeignete Ansprechpersonen mit dem erforderlichen Fachwissen zur Verfügung stehen. Soweit nicht abweichend vereinbart, ist Vertranium nicht zur Überprüfung der durch den Kunden bereitgestellten Unterlagen und Informationen hinsichtlich Vollständigkeit und Korrektheit verpflichtet.
9.4.Einzelheiten der Mitwirkungspflichten des Kunden können darüber hinaus gesondert geregelt werden.
9.5.Die vom Kunden zu erbringenden Leistungen, insbesondere Mitwirkungspflichten des Kunden, stellen eine echte vertragliche Verpflichtung gegenĂĽber Vertranium und nicht nur eine Obliegenheit dar.
9.6.Erbringt der Kunde die von ihm zu erbringenden Leistungen nicht oder nicht vertragsgemäß und hat dies Auswirkungen auf die von Vertranium zu erbringenden Leistungen, so kann Vertranium – unbeschadet weitergehender Rechte – eine entsprechende angemessene Anpassung der vertraglichen Vereinbarungen (bspw. Änderungen des Zeitplans und der Vergütung) verlangen. Sofern Vertranium durch nicht vertragsgemäße Erbringung der Leistungen des Kunden ein Mehraufwand entsteht, kann Vertranium dem Kunden den Mehraufwand (Time & Material) gesondert in Rechnung stellen.
10. Nutzungsrechte an Vertranium Leistungen
10.1.Der Kunde ist nur berechtigt, Vertranium Leistungen (i) zu internen Zwecken und (ii) zur Bewerbung und Erbringung eigener Kundenleistungen fĂĽr Endkunden zu nutzen.Â
10.2.Die Weitergabe und/oder gewerbliche Weitervermietung von Vertranium Leistungen an Dritte, die mit den Kundenleistungen des Kunden oder den Vertranium Leistungen vergleichbare Angebote anbieten, insbesondere (i) ein Rechenzentrumsbetrieb fĂĽr Dritte oder (ii) das Zur-VerfĂĽgung-Stellen von Vertranium Leistungen (z.B. als Application Service Providing) oder (iii) die Ermöglichung der Nutzung von Vertranium Leistungen durch Dritte, die weder Endkunden noch der Kunde selbst sind, ist untersagt.Â
10.3.Sofern und soweit während der Laufzeit dieses Vertrags, insb. durch Zusammenstellung von Anwendungsdaten, durch nach diesen AGB erlaubte Nutzungen von Vertranium Leistungen durch den Kunden eine Datenbank, Datenbanken, ein Datenbankwerk oder Datenbankwerke mit Daten des Kunden entstehen, stehen alle Rechte hieran dem Kunden zu. Der Kunde bleibt auch nach Vertragsende Eigentümer dieser Datenbanken bzw. Datenbankwerke.
10.4.Sofern und soweit dem Kunden von Vertranium nicht allgemein fĂĽr jedermann zugängliche Medieninhalte ĂĽber das Internet bereitgestellt werden, erhält der Kunde an diesen Inhalten fĂĽr die Dauer des Vertrages das einfache Recht diese auf seinem Endgerät ausschlieĂźlich fĂĽr eigene Zwecke online aufzurufen und sich anzeigen zu lassen.Â
10.5.Es ist dem Kunden nicht gestattet, diese Medieninhalte ganz oder teilweise zu bearbeiten, zu verändern, zu übersetzen, vorzuzeigen oder vorzuführen, zu veröffentlichen, auszustellen, zu vervielfältigen oder zu verbreiten. Ebenso ist es untersagt, Urhebervermerke, Logos und sonstige Kennzeichen oder Schutzvermerke zu entfernen oder zu verändern.
10.6.Zum Herunterladen („Download“) sowie zum Ausdrucken von nicht allgemein fĂĽr jedermann zugänglichen Medieninhalten von Vertranium ist der Kunde nur berechtigt, soweit eine Möglichkeit zum Download bzw. zum Ausdrucken dort von Vertranium ausdrĂĽcklich vorgesehen ist (z.B. mittels eines Download-Buttons). An den von den Kunden ordnungsgemäß heruntergeladenen bzw. ausgedruckten Inhalten erhält der Kunde jeweils ein zeitlich auf die Vertragslaufzeit befristetes und nicht ausschlieĂźliches Nutzungsrecht fĂĽr die Nutzung zu eigenen Zwecken. Nach Beendigung des Vertrags sind jegliche VervielfältigungsstĂĽcke zu vernichten.Â
11. Pflichten des Kunden und verbotene Nutzung
11.1.Der Kunde ist verpflichtet,Â
11.1.1.bei der Nutzung von Vertranium Leistungen alle anwendbaren geltenden Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften einzuhalten und Rechte Dritter zu beachten;
11.1.2.die ihm bzw. den bei ihm beschäftigten Nutzern zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen fĂĽr Vertranium Leistungen, bestehend aus Benutzernamen und Passwort, geheim zu halten, vor dem Zugriff durch Dritte schĂĽtzen und nicht an unberechtigte Nutzer weiterzugeben. Der Kunde muss diese Daten durch geeignete und angemessene MaĂźnahmen schĂĽtzen;Â
11.1.3.Vertranium unverzüglich zu unterrichten, wenn Anzeichen dafür vorliegen, dass Zugangsdaten und/oder Kennwörter für Vertranium Leistungen nicht berechtigten Personen bekannt geworden sein könnten;
11.1.4.die unter https://vertranium.de/zugangsvoraussetzungen einsehbaren Zugangsvoraussetzungen fĂĽr die Nutzung von Vertranium Leistungen zu schaffen;Â
11.1.5.unerlaubte Nutzungen, insbesondere die in Ziffer 11.3 aufgezählten Nutzungen, zu unterlassen und
11.1.6.die Kontaktdaten, insbesondere die E-Mail-Adresse, stets aktuell zu halten, damit Vertranium den Kunden kontaktieren kann.
11.2.Der Kunde wird, sofern und soweit ihm die technische Möglichkeit dazu eröffnet wird, angemessene Maßnahmen zur Datensicherung, für die in Vertranium Leistungen gespeicherten Anwendungsdaten ergreifen und die Anwendungsdaten in angemessenen Intervallen sichern. Die Verpflichtung von Vertranium zur Datensicherung bleibt unberührt.
11.3.Es ist dem Kunden – auch unabhängig von einem eventuellen Gesetzesverstoß – untersagt,
11.3.1.Vertranium Leistungen oder die Inhalte der Vertranium Leistungen ĂĽber die vertraglich eingeräumten Nutzungsrechte hinaus zu nutzen, insbesondere um eine gewerbliche, selbstständige oder sonstige berufliche Tätigkeit auszuĂĽben;Â
11.3.2.Vertranium Leistungen zu nutzen, um seinerseits Leistungen, die den Vertranium Leistungen entsprechen gegenüber Dritten zu erbringen oder dies Endkunden zu ermöglichen;
11.3.3.Vertranium Leistungen Dritten zugänglich zu machen;
11.3.4.Vertranium Leistungen zu nutzen, um Inhalte mit pornografischem, rassistischem, verleumderischem, beleidigendem, gewaltverherrlichendem, volksverhetzendem, diskriminierendem oder jugendschutzgefährdendem Inhalt zu speichern, zu verarbeiten, zu verarbeiten, zu vervielfältigen oder anderweitig zu nutzen;
11.3.5.Vertranium Leistungen zu nutzen, um die Verbreitung anzüglicher, anstößiger, sexuell geprägter, obszöner oder diffamierender Inhalte bzw. Kommunikation sowie solcher Inhalte bzw. Kommunikation die geeignet sind/ist, Rassismus, Fanatismus, Hass, Diskriminierung, körperliche Gewalt oder rechtswidrige Handlungen zu fördern bzw. zu unterstützen (jeweils explizit oder implizit);
11.3.6.Inhalte der Vertranium Leistungen, unabhängig davon, ob solche Materialien oder Inhalte von Dritten oder von Vertranium bereitgestellte wurden, mittels nicht von Vertranium genehmigter manueller oder automatisierter Mechanismen (z.B. Bots, Roboter oder Scraper) zu erfassen, zu vervielfältigen, zu verarbeiten, zu speichern oder in anderer Art zu nutzen;
11.3.7.Inhalte der Vertranium Leistungen ohne ausdrückliche Zustimmung von Vertranium zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich wiederzugeben oder anderweitig zu nutzen oder zu verwerten;
11.3.8.Dritten mit den eigenen Zugangsdaten den Zugang zu und/oder die Nutzung von Vertranium Leistungen zu ermöglichen; und
11.3.9.Handlungen vorzunehmen oder zu fördern, die den störungsfreien Betrieb von Vertranium und die Erbringung von Vertranium Leistungen beeinträchtigen, wie beispielsweise Denial-of-Service Attacken.
12. Qualitative Leistungsstörungen
12.1.Der Kunde hat Vertranium unverzüglich schriftlich oder in Textform zu informieren, wenn er erkennt, dass eine Vertranium Leistung nicht vertragsgemäß erbracht worden ist. Er hat dabei die nicht vertragsgemäße Leistungserbringung gegenüber Vertranium so detailliert wie möglich zu spezifizieren.
12.2.Soweit der Kunde seiner Informationspflicht gemäß vorstehender Ziffer nachgekommen ist, ist Vertranium zunächst berechtigt und verpflichtet, die betroffene Leistung ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb einer angemessenen Frist vertragsgemäß zu erbringen, sofern diese Nachholung der Leistung möglich und sinnvoll ist (Nacherfüllung). Vertranium ist zur Nacherfüllung nicht verpflichtet, soweit die nicht vertragsgemäße Leistungserbringung nicht durch Vertranium zu vertreten ist; die Vermutungswirkung des § 280 Absatz 1 Satz 2 BGB findet (entsprechende) Anwendung.
12.3.Soweit eine Nacherfüllung einer von Vertranium zu vertretenden nicht vertragsgemäßen Leistungserbringung nicht möglich ist oder aus von Vertranium zu vertretenden Gründen auch innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Nachfrist in wesentlichen Teilen nicht gelingt, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. In diesem Fall hat Vertranium Anspruch auf die Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen. Der Anspruch auf Vergütung aus vorstehendem Satz 2 entfällt jedoch für solche Leistungen, die für den Kunden in Folge der Kündigung ohne Interesse sind. Der Kunde hat Vertranium binnen zwei Wochen nach Zugang der Kündigung substantiiert in Textform darzulegen, auf welche Leistungen dies zutrifft.
12.4.Die Ansprüche wegen qualitativer Leistungsstörungen verjähren nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Vorstehende Verjährungsfrist gilt nicht bei qualitativen Leistungsstörungen aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Vertranium, dessen gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen, der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. In diesen Fällen gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
13. Freistellung
13.1.Der Kunde stellt Vertranium von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die aufgrund der vom Kunden eingestellten Inhalte und der Nutzung der Vertranium Leistungen durch den Kunden oder wegen Verstößen gegen die Pflichten nach Ziffer 11.1 und/oder die Verbote nach Ziffer 11.3 gegen Vertranium geltend gemacht werden, frei.
13.2.Ziffer 13.1 findet keine Anwendung, wenn der Kunde den betreffenden VerstoĂź oder die betreffende Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.
14. KĂĽndigung
14.1.Das Recht jeder Vertragspartei, einen Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auĂźerordentlich und fristlos zu kĂĽndigen, bleibt unberĂĽhrt. Ein wichtiger Grund liegt fĂĽr Vertranium insbesondere in jedem Fall vor, in dem
14.1.1.der Kunde fĂĽr zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der VergĂĽtung bzw. eines nicht unerheblichen Teils der VergĂĽtung oder in einem Zeitraum, der sich ĂĽber mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der VergĂĽtung in Höhe eines Betrags, der das Entgelt fĂĽr zwei Monate erreicht, in Verzug ist. Falls zwischen den Parteien kein monatliches Entgelt fĂĽr die Nutzung von Vertranium Hosting vereinbart worden ist, gelten diese Regelungen entsprechend fĂĽr einen Betrag, der dem Anteil des zwischen den Parteien vereinbarten Entgelts fĂĽr einen Nutzungszeitraum von zwei Monaten entspricht. Zur Berechnung dieses Anteils wird das zwischen den Parteien vereinbarte Entgelt auf den vereinbarten Nutzungszeitraum umgelegt.Â
14.1.2.der Kunde zahlungsunfähig ist oder ĂĽber sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet ist oder mangels Masse der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgewiesen worden ist; nach Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ĂĽber das Vermögen des Kunden darf Vertranium jedoch nicht wegen eines Verzugs mit der Entrichtung der VergĂĽtung, der in der Zeit vor dem Eröffnungsantrag eingetreten ist, oder wegen einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden kĂĽndigen;Â
14.1.3.der Kunde gegen wesentliche vertragliche Pflichten verstößt, insbesondere die vertragliche Pflicht, bei der Nutzung der vertraglichen Leistungen von Vertranium das Recht zu beachten, und diesen Verstoß auch nach Abmahnung oder Benachrichtigung über die Sperrung der Inhalte durch Vertranium nicht unverzüglich abstellt.
15. Geheimhaltung
15.1.»Vertrauliche Informationen« sind nichtöffentliche Informationen, die am oder nach dem Tag des Inkrafttretens eines Vertrages, den die Parteien unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder eines oder mehrerer Anhänge abgeschlossen haben, von einer Partei (der „Offenlegenden Vertragspartei“) der anderen Partei (der „Empfangenden Vertragspartei“) offenbart werden, und die sich auf die Nutzung von Software, die Vertranium dem Kunden zur Verfügung gestellt hat oder auf andere Arten von Leistungen, die Vertranium für den Kunden erbracht hat oder noch erbringen wird oder soll (der „Vertragszweck“), beziehen. Solche Vertraulichen Informationen könne entweder in Textform und als vertraulich gekennzeichnet mitgeteilt werden, oder in jeder anderen Form mitgeteilt werden, vorausgesetzt sie sind entweder unter vertraulichen Umständen mitgeteilt worden oder würden unter Zugrundelegung eines vernünftigen Betrachtungsweise von den Parteien als vertraulich angesehen, einschließlich von Informationen, die von einer Partei oder ihren verbundenen Unternehmen bei einem Besuch des Betriebs der anderen Partei gesehen oder in Erfahrung gebracht werden.
15.2.Die Vertragsparteien verpflichten sich, Vertrauliche Informationen streng geheim zu halten und ohne Zustimmung der Offenlegenden Vertragspartei an keinen Dritten weiterzugeben oder auf andere Weise zu offenbaren, zugänglich machen, zu verbreiten oder zu veröffentlichen und nur fĂĽr die vertraglichen Zwecke zu verwenden.Â
15.3.Die Empfangende Vertragspartei verpflichtete sich weiter, alle angemessenen Schritte zu unternehmen und zumindest den Umständen nach angemessene GeheimhaltungsmaĂźnahmen im Sinne des § 2 Nr. 1 lit. b) GeschGehG zu ergreifen, um eine unberechtigte Nutzung oder Weitergabe der Vertraulichen Informationen der Offenlegenden Vertragspartei zu verhindern.Â
15.3.1.Die Empfangende Vertragspartei wird die Vertraulichen Informationen nur den Personen zur VerfĂĽgung stellen, die von den Vertraulichen Informationen der Offenlegenden Vertragspartei Kenntnis erlangen mĂĽssen, damit die Empfangende Vertragspartei ihren Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag nachkommen kann, und sie wird sie nur weitergeben, wenn die jeweiligen Personen in angemessener Weise zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
15.3.2.Die Vertragsparteien haften fĂĽr die Verletzung der Geheimhaltungsverpflichtungen durch diese Personen, die fĂĽr sie tätig werden, in der gleichen Weise wie fĂĽr eine Verletzung durch sie selbst.Â
15.3.3.Die Empfangende Vertragspartei wird die Offenlegende Vertragspartei unverzĂĽglich informieren, wenn ihr eine unberechtigte Nutzung oder Weitergabe der Vertraulichen Informationen der Offenlegenden Vertragspartei bekannt wird, und sie wird auf Wunsch der Offenlegenden Vertragspartei alle angemessenen MaĂźnahmen ergreifen, um eine weitere unberechtigte Nutzung oder Weitergabe der Vertraulichen Informationen der Offenlegenden Vertragspartei zu unterbinden.
15.4.Die Geheimhaltungsverpflichtung der Empfangenden Vertragspartei gilt nicht fĂĽr Vertrauliche Informationen, fĂĽr die die Empfangende Vertragspartei nachweisen kann, dass die jeweilige Information
15.5.zum Zeitpunkt der Mitteilung bereits allgemein zugänglich war oder nach Mitteilung ohne Mitwirkung oder Verschulden der Empfangenden Vertragspartei allgemein zugänglich wurde, oder
15.6.zum Zeitpunkt der Mitteilung bereits im Besitz der Empfangenden Vertragspartei war,
15.7.der Empfangenden Vertragspartei von einem nicht zur Geheimhaltung oder Nichtbenutzung verpflichteten Dritten zugänglich gemacht wurde;
15.8.aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder gerichtlicher Anordnungen Behörden mitzuteilen ist; wobei die Empfangende Vertragspartei der Offenlegenden Vertragspartei die Verpflichtung zur Mitteilung unverzüglich anzuzeigen hat, um der Offenlegenden Vertragspartei die Möglichkeit zu geben, in ihrem Ermessen angemessenen Schritte einzuleiten, um zu verhindern, dass die Vertraulichen Informationen allgemein zugänglich werden, oder
15.9.von der Empfangenden Vertragspartei unabhängig und ohne Verletzung dieses Vertrages entwickelt wurde.
15.10.Durch die Mitteilung, Offenbarung oder Zugänglichmachung von Vertraulichen Informationen durch eine der Vertragsparteien werden der empfangenden Vertragspartei nur in dem in den Anhängen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelten Umfang zur ErfĂĽllung des Vertragszwecks vertraglich zur Nutzung von Vertranium Leistungen durch den Kunden geregelten Umfang Rechte, Lizenzen oder gewerbliche Schutzrechte jeglicher Art eingeräumt.Â
15.11.Soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder eines oder mehrerer Anhänge nichts anderes ergibt, wird die Empfangende Vertragspartei nach Beendigung dieses Vertrages, gleich aus welchem Grund, auf Verlangen der Offenlegenden Vertragspartei alle Kopien und Dokumente und sonstigen Unterlagen, die Vertrauliche Informationen der Offenlegenden Vertragspartei beinhalten, an die Offenlegende Vertragspartei zurĂĽckgeben oder vernichten. Ausgenommen sind nur Kopien, zu deren Aufbewahrung die Empfangende Vertragspartei gesetzlich verpflichtet oder aufgrund eines Vertrages, den die Parteien unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder eines oder mehrerer Anhänge abgeschlossen haben, berechtigt ist. Ungeachtet dessen darf die Empfangende Vertragspartei Vertrauliche InformationenÂ
15.11.1.zum Zweck des Nachweises oder der Abwehr möglicher späterer Ansprüche aus dieser Vereinbarung,
15.11.2.zur Einhaltung buchhalterischer oder anderer gesetzlicher Aufbewahrungsfristen oder zur Dokumentation von Entscheidungen von Aufsichtsräten oder vergleichbarer Gremien undÂ
15.11.3.soweit die Löschung elektronischer Kopien der Vertraulichen Informationen, die lediglich als Backup in automatisierten Systemen angelegt wurden, einen unverhältnismäßig hohen technischen Aufwand erfordern würde, zurückbehalten.
15.12.Solange Vertrauliche Informationen gespeichert bleiben, gelten die Regelungen zur Verschwiegenheit entsprechend fort. Innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Zugang der Aufforderung der Offenlegenden Partei wird die Empfangende Partei der Offenlegenden Partei die Beachtung von Ziffer 15.11 schriftlich bestätigen.
15.13.Die Verpflichtungen aus dieser Ziffer 15 bleiben auch nach Beendigung der Verträge, die die Parteien unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder eines oder mehrerer Anhänge abgeschlossen haben, in Kraft.
15.14.FĂĽr jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die in dieser Ziffer 15 vereinbarten Geheimhaltungspflichten zahlt der Kunde an Vertranium eine von Vertranium nach billigem Ermessen zu bestimmende und der gerichtlichen ĂśberprĂĽfung unterliegende Vertragsstrafe. Das Recht zur Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzes bleibt hiervon unberĂĽhrt.
16. Datenschutz
16.1.Für die Verarbeitung personenbezogener Daten für das Vertragsverhältnis mit dem Kunden durch Vertranium gelten folgende Regelungen:
16.1.1.Vertranium verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und/oder der für den Kunden tätigen Personen gemäß der Datenschutzinformation für Kunden von Vertranium, die unter https://vertranium.de/datenschutz/ abgerufen werden kann. Der Kunde verpflichtet sich, die Betroffenen entsprechend zu informieren.
16.1.2.Der Kunde trägt die Verantwortung für die Zulässigkeit der Übermittlung personenbezogener Daten an Vertranium und der Verarbeitung durch Vertranium im vertragsgemäßen Umfang.
16.2.Der Kunde stellt Vertranium von Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung von datenschutzrechtrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Haftung gemäß Art. 82 DSGVO, frei, soweit die vom Kunden veranlasste Übermittlung personenbezogener Daten Dritter an Vertranium gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt.
17. Abtretung und ZurĂĽckbehaltungsrecht
17.1.Die Abtretung eines Anspruchs des Kunden gegenüber Vertranium ist nur mit der Einwilligung von Vertranium oder Genehmigung rechtswirksam; § 354a HGB bleibt unberührt.
17.2.Bis zur vollständigen Begleichung aller fälligen Forderungen aus sämtlichen Vertragsverhältnissen zwischen Vertranium und dem Kunden, die mit der Nutzung von Vertranium Leistungen im Zusammenhang stehen, steht Vertranium an den Vertranium Leistungen, Produkten und Arbeitsergebnissen und den vom Kunden ĂĽberlassenen Unterlagen ein ZurĂĽckbehaltungsrecht zu.Â
17.2.1.Das ZurĂĽckbehaltungsrecht erstreckt sich nicht auf personenbezogene Daten des Kunden.
17.2.2.Nach Ausgleich der Ansprüche, für die das Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht wurde, hat der Kunde nach Aufforderung durch Vertranium alle Unterlagen in verkörperter Form und weitere Gegenstände abzuholen, die Gegenstand des Zurückbehaltungsrechts waren. Die Pflicht von Vertranium zur Aufbewahrung der Unterlagen und Gegenstände erlischt sechs Monate nach Zugang der Aufforderung zur Abholung beim Kunden, im Übrigen nach einem Jahr.
17.3.Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
18. Referenzen
18.1.Vertranium darf den Kunden auf seiner Website und in anderer Form und Weise als Referenzauftraggeber nennen. Vertranium darf ferner die vertragsgegenständliche Kunden-Webseite nach deren Fertigstellung zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen.
19. Abwerbeverbot
19.1.Der Kunde erhält im Rahmen der Zusammenarbeit Einblick in den Mitarbeiterstamm von Vertranium. Der Kunde verpflichtet sich, während, sowie bis 24 Monate nach Beendigung der Zusammenarbeit, keine Mitarbeiter von Vertranium selbst oder durch ein verbundenes Unternehmen im Sinne der §§ 15ff AktG direkt oder indirekt abzuwerben oder dies zu versuchen.
19.2.Der Kunde trägt die Beweislast dafür, dass die Beschäftigung eines Mitarbeiters von Vertranium nicht auf einer Abwerbung beruht.
19.3.Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen das vereinbarte Abwerbeverbot zahlt der Kunde an Vertranium eine Vertragsstrafe in Höhe von 25.000,00 EUR. Das Recht zur Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzes bleibt hiervon unberührt.
20. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
20.1.Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Stuttgart.
20.2.Das auf diese Vereinbarung anwendbare und fĂĽr ihre Auslegung maĂźgebliche Recht ist ausschlieĂźlich das deutsche Recht, unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts.
21. Schlussbemerkungen, Nichtigkeitsklausel
21.1.Die in einem nach 2.1 angenommenen Vertragsangebot getroffenen Regelungen gehen im Fall von Konflikten diesen AGB vor.
21.2.Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung gänzlich oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
II. Vertranium BBB
1. Vertragsgegenstand
1.1.Vertranium bietet dem Kunden mit Vertranium BBB Beratungs-, Begleitungs- und Betreuungsleistungen (im Folgenden „Vertranium BBB“) an.Â
1.2.Die einzelnen Leistungen werden im Folgenden dargestellt:
2. Live-Call
2.1. Vertranium BBB kann sog. Live-Call im vertraglich vereinbarten Umfang beinhalten. Live-Call sind Gespräche, die mit mehreren Kunden gleichzeitig über Telefon oder Videokonferenzsysteme (z.B. Zoom) erfolgen. In den Live-Calls hat der Kunde die Möglichkeit, sich mit anderen Kunden auszutauschen.
2.2.Die Live-Calls finden jeweils zu festen Daten und Zeitpunkten statt, die Vertranium dem Kunden im Vorfeld mitteilt. Soweit eine bestimmte Anzahl an Live-Calls mit dem Kunden vereinbart ist, schuldet Vertranium nur das Angebot dieser Live-Calls und die Vorabinformation ĂĽber Datum und Zeitpunkt. Es steht dem Kunden frei an diesen Live-Calls teilzunehmen oder nicht. Eine Nachholung von Live-Calls, fĂĽr den Fall, dass der Kunde nicht an einem Live-Call teilnimmt, ist nicht geschuldet, es sei denn die fehlende Teilnahme ist von Vertranium verschuldet.Â
2.3.Vertranium wird den Kunden ĂĽber etwaige Terminverschiebungen von Live-Calls vorab informieren.
3. Support-System
3.1.Vertranium BBB kann den Zugang zum Support-System von Vertranium zu bestimmten Themen beinhalten. Mittels dem Support-System kann der Kunde sich ĂĽber das Support-System zu den vereinbarten Themen an Vertranium wenden.
3.2.Vertranium wird die ĂĽber ein Support-System gestellten Anliegen entgegennehmen und den Kunden hierzu kontaktieren.
4. WhatsApp Betreuung
4.1.Vertranium BBB kann eine WhatsApp Betreuung im vertraglich vereinbarten Umfang beinhalten. Hier wird dem Kunden eine eigene persönliche WhatsApp-Gruppe mit Mitarbeitern von Vertranium eingerichtet, mit der er diese direkt mit seinen Anliegen kontaktieren kann.Â
5. Laufzeit, KĂĽndigung
5.1. Soweit zwischen den Parteien nichts Abweichendes vereinbart wurde, gilt für das Vertragsverhältnis über Vertranium BBB folgendes:
5.1.1.Ein Vertragsverhältnis ĂĽber Vertranium BBB kommt gemäß Ziffer I.2 zustande und wird fĂĽr die jeweils vereinbarte Laufzeit geschlossen, innerhalb der der Kunde die vereinbarten Leistung im Rahmen von Vertranium BBB in Anspruch nehmen kann.Â
5.1.2.Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, werden die Leistungen über Vertranium BBB ab Vertragsschluss gemäß Ziffer I.2 bereitgestellt bzw. erbracht.
5.2. Wurde zwischen den Parteien ein Vertrag ĂĽber Vertranium BBB auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, kann der Vertrag ĂĽber Vertranium BBB von jedem Vertragspartner in Textform mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres ordentlich gekĂĽndigt werden, erstmals jedoch zum Ablauf desjenigen Kalendervierteljahres, das dem Kalendervierteljahr des Vertragsschlusses folgt.
6. VergĂĽtung
6.1.Die vereinbarte Vergütung ergibt sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die Vergütung mit Abschluss des Vertrages gemäß Ziffer I.2 zur Zahlung fällig. Hat der Kunde den Vertrag berechtigterweise außerordentlich gekündigt, so ist die Vergütung anteilig zurückzuzahlen.
6.2.Sofern die Vertragslaufzeit über die im Vertrag enthaltene Laufzeit verlängert wird, hat der Kunde soweit nicht anders vereinbart wurde, eine entsprechende Vergütung für die weitere Laufzeit zu zahlen, die zeitanteilig der aus dem Vertrag entspricht.
6.3.Sonstige ausdrĂĽcklich als vergĂĽtungspflichtig vereinbarte Leistungen werden von Vertranium nach Aufwand (Time & Material) erbracht.
7. Nutzungsrechte an ĂĽber Vertranium BBB bereitgestellten InhaltenÂ
7.1.Die im Rahmen von Vertranium BBB von Vertranium oder teilnehmenden Dritten bereitgestellten Inhalte (z.B. Nachrichten, Antworten, Materialien, Unterlagen) darf der Kunde ausschlieĂźlich fĂĽr eigene Zwecke nutzen.Â
7.2.Es ist dem Kunden nicht gestattet, solche Inhalte ganz oder teilweise zu bearbeiten, zu verändern, zu übersetzen, vorzuzeigen oder vorzuführen, zu veröffentlichen, auszustellen, zu vervielfältigen oder zu verbreiten. Ebenso ist es untersagt, Urhebervermerke, Logos und sonstige Kennzeichen oder Schutzvermerke zu entfernen oder zu verändern.
III. Vertranium Event
1. Gegenstand
1.1.Vertranium veranstaltet Live-Events, Seminare und Vorträge („im Folgenden Vertranium Events“).Â
1.2.Vertranium bietet regelmäßig Vertranium Events an einem bestimmten Ort an. Vertranium behält sich vor, einzelne „Vertranium Events“ zusätzlich oder ausschließlich im Wege der Onlineübertragung durchzuführen. In diesem Fall kann der Kunde per Videokonferenz teilnehmen.
1.3.Der Kunde ist berechtigt, im vertraglich vereinbarten Umfang an Vertranium Events während der Vertragslaufzeit teilzunehmen.
2. Leistungen von Vertranium
2.1.Vertranium gewährleistet, dass Vertranium Events im vertraglich vereinbarten Umfang während der Vertragslaufzeit tatsächlich veranstaltet werden.Â
2.2. Die genauen Daten, Veranstaltungsorte, Inhalte und Referenten der einzelnen Vertranium Events können variieren und werden von Vertranium festgelegt. Vertranium wird den Kunden rechtzeitig; mindestens einen Monat vor dem jeweiligen Vertranium Event; ĂĽber die jeweils stattfindenden Vertranium Events informieren bzw. Informationen hierzu online bereitstellen.Â
3. Pflichten des Kunden
3.1.Zur Teilnahme an einem Vertranium Event hat sich der Kunde bei Vertranium rechtzeitig vorab anzumelden, um an dem Vertranium Event teilnehmen zu können.Â
3.2.Der Kunde trägt eigenverantwortlich etwaige Kosten für seine Anreise, Unterkunft und Verpflegung im Zusammenhang mit der Teilnahme an den Vertranium Events. Diese Kosten sind nicht in den Leistungen von Vertranium enthalten.
3.3.Der Kunde hat die Anweisungen des Personals von Vertranium vor, während und nach der Veranstaltung zu befolgen, insbesondere Sicherheitsanweisungen.
3.4.Der Kunde ist nicht berechtigt das Vertranium Event oder Teile davon zu filmen oder Tonaufnahmen zu machen, sofern dies im Einzelfall nicht ausdrĂĽcklich gestattet wird.Â
4. Absage und Verlegung von Vertranium Events
4.1.Vertranium ist berechtigt, ein angekĂĽndigtes Vertranium Event aus wichtigem Grund abzusagen oder zu verlegen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
4.2.Der angekündigte Referent erkrankt oder aus anderen unvorhersehbaren Gründen (z.B. höhere Gewalt) persönlich verhindert ist.
4.3.Die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, sofern eine solche von Vertranium genannt wird.
4.4.Die Durchführung der Veranstaltung aus technischen oder organisatorischen Gründen unmöglich oder unzumutbar wird.
4.5.Im Falle einer Verlegung oder Absage eines Vertranium Events, fĂĽr welches der Kunde eine Teilnahmeberechtigung erhalten hat, bietet Vertranium dem Kunden die Möglichkeit an einem anderen Termin fĂĽr dasselbe Vertranium-Event teilzunehmen. Kann der Kunde die angebotenen Ersatztermine während der Vertragslaufzeit nicht wahrnehmen, ohne dass dies vom Kunden nachweislich zu vertreten ist, ist der Kunde berechtigt, an einem Termin nach Ablauf der Vertragslaufzeit teilzunehmen. Â
4.6.Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Schadensersatz für vergebliche Aufwendungen wie nicht erstattungsfähige Reisekosten, Übernachtungskosten oder Arbeitsausfall, sind im Falle einer Absage oder Verlegung eines Vertranium Events ausgeschlossen, es sei denn, die Absage oder Verlegung beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Vertranium oder ihrer Erfüllungsgehilfen.
5. VergĂĽtung
5.1.Die vereinbarte Vergütung für Vertranium Event ergibt sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag. Die monatliche Vergütung wird am drittletzten Werktag des jeweils vorangehenden Kalendermonats im Voraus fällig. Hat der Kunde den Vertrag berechtigterweise außerordentlich gekündigt, so ist die Vergütung zeitanteilig zurückzuzahlen.
IV. Vertranium Prozessmanagement
1. Gegenstand
1.1.Vertranium bietet ein auf die besonderen Anforderungen der Kunden abgestimmtes System zum Prozessmanagement an (im Folgenden „Vertranium Prozessmanagement“).
1.2.Das Vertranium Prozessmanagement nutzt fĂĽr das Prozessmanagement eine Plattform eines Drittanbieters (im Folgenden „Drittanbieterplattform“) als IT-Infrastruktur.Â
1.2.1.Die Drittanbieterplattform wird als Saas (Software as a Service)-Lösung bereitgestellt.
1.2.2.Um die Drittanbieterplattform fĂĽr das Vertranium Prozessmanagement zu nutzen, kann es erforderlich sein, dass sich der Kunde auf der Drittanbieterplattform selbst registriert und die dortigen Nutzungsbedingungen akzeptiert.
1.2.3.Nutzungsverträge fĂĽr die Drittanbieterplattform werden in der Regel direkt mit der Drittanbieterplattform abgeschlossen, wobei dem Kunden fĂĽr die Nutzung im Rahmen dieses Vertrages keine zusätzlichen Kosten entstehen.Â
1.2.4.Vertranium ist fĂĽr das Angebot der Drittanbieterplattform nicht verantwortlich.
1.2.5.Das Vertranium Prozessmanagement darf nur genutzt werden, wenn die Lizenz bzw. der Zugang zur Nutzung der Drittanbieterplattform gemäß den Vorgaben von Vertranium erfolgt ist.
2. Nutzungsrechte am Vertranium Prozessmanagement
2.1.Vertranium Prozessmanagement wird als Template fĂĽr die Drittanbieterplattform zur VerfĂĽgung gestellt. Die Drittanbieterplattform ist ein internetbasierter Dienst, der Rechenzentren und/oder Cloud-Services nutzt und dem Kunden zur direkten Nutzung zur VerfĂĽgung gestellt wird. FĂĽr die Nutzung der Drittanbieterplattform und die damit verbundene Einräumung von Nutzungsrechten an den Kunden gelten die unter jeweiligen Bedingungen der Drittanbieterplattform.Â
2.2.Soweit zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde, räumt Vertranium dem Kunden ein einfaches, nicht unterlizenzierbares und nicht übertragbares, zeitlich auf die Dauer der vereinbarten Nutzung beschränktes Nutzungsrecht am Vertranium Prozessmanagement zur Nutzung durch den Kunden zum internen Management zur Bewerbung und Erbringung eigener Beratungsleistungen für Endkunden nach Maßgabe dieser AGB ein.
2.3.Vertranium Prozessmanagement wird nur zur Nutzung als Template mit der Drittanbieterplattform als von Vertranium dafür vorgesehene Infrastruktur bereitgestellt und dem Kunden nicht zur Installation auf eigenen Geräten oder zur Nutzung mit anderen Systemen überlassen. Vertranium stellt dem Kunden insbesondere keinen Quellcode oder Objektcode von Vertranium Prozessmanagement zur Verfügung. Vertranium Prozessmanagement kann nur mit der Drittanbieterplattform genutzt werden. Mit Abschluss des Vertrages zur Nutzung von Vertranium Prozessmanagement erhält der Kunde von Vertranium die Zugangsdaten für die Nutzung von Vertranium Prozessmanagement.
2.4.An geeigneten Stellen werden in das Vertranium Prozessmanagement Hinweise auf die Urheberstellung von Vertranium aufgenommen. Ohne die Zustimmung von Vertranium ist der Kunde nicht berechtigt, diese Hinweise zu entfernen.
3. VerfĂĽgbarkeit von Vertranium Prozessmanagement
3.1.Drittanbieterplattform als IT-Plattform fĂĽr das Vertranium Prozessmanagement wird nicht im Verantwortungsbereich von Vertranium betrieben. Der Nutzungsvertrag fĂĽr die Drittanbieterplattform wird nur durch Vertranium vermittelt und direkt mit der Drittanbieterplattform abgeschlossen.
3.2.Abweichend von den Regelungen unter Ziffer I.6 gelten deshalb fĂĽr die VerfĂĽgbarkeit und die Bedingungen Drittanbieterplattform.
4. VergĂĽtung
4.1.Die vereinbarte Vergütung für das Vertranium Prozessmanagement ergibt sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag. Die monatliche Vergütung wird am drittletzten Werktag des jeweils vorangehenden Kalendermonats im Voraus fällig. Hat der Kunde den Vertrag berechtigterweise außerordentlich gekündigt, so ist die Vergütung zeitanteilig zurückzuzahlen.
4.2.Sonstige ausdrĂĽcklich als vergĂĽtungspflichtig vereinbarte Leistungen werden von Vertranium nach Aufwand (Time & Material) erbracht.
5. Laufzeit, KĂĽndigung
5.1.Soweit zwischen den Parteien nichts Abweichendes, zum Beispiel eine feste Nutzungsdauer für Vertranium Hosting, festgelegt wurde, gilt für das Vertragsverhältnis zur Nutzung des Vertranium Prozessmanagements folgendes:
5.1.1.Ein Vertragsverhältnis zur Nutzung des Vertranium Prozessmanagements kommt gemäß Ziffer I.2 zustande und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.Â
5.1.2.Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, wird Vertranium Prozessmanagement mit Vertragsschluss gemäß Ziffer I.2 bereitgestellt.
5.1.3.Das Vertragsverhältnis kann von jedem Vertragspartner in Textform mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres ordentlich gekündigt werden, erstmals jedoch zum Ablauf desjenigen Kalendervierteljahres, das dem Kalendervierteljahr des Vertragsschlusses folgt.
6. Regelungen bei Mängeln des Vertranium Prozessmanagement
6.1.Der Kunde ist verpflichtet, Mängel des Vertranium Prozessmanagements wie Funktionsstörungen (zum Beispiel Nichterreichbarkeit der Kunden-Webseite) oder Rechtsmängel (zum Beispiel von Dritten behauptete Rechtsverletzungen aufgrund der Nutzung des Vertranium Prozessmanagements) unverzüglich Vertranium anzuzeigen. Falls der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachkommt, wird § 536c BGB entsprechend angewendet.
6.2.Vertranium haftet dafĂĽr, dass Vertranium Prozessmanagement
6.2.1.fĂĽr die vereinbarten Zwecke geeignet ist,
6.2.2.während der gesamten Vertragslaufzeit frei von Mängeln ist,
6.2.3.insb. frei von Viren und ähnlicher Schadsoftware ist, welche die Tauglichkeit von Vertranium Prozessmanagement zum vertragsgemäßen Gebrauch aufheben.
6.3.Falls Vertranium Prozessmanagement nicht verfügbar ist, obliegt es dem Kunden, zuerst zu prüfen, ob die Drittanbieterplattform als IT-Infrastruktur des Vertranium Prozessmanagement ordnungsgemäß arbeitet und verfügbar ist. Vertranium behält sich vor, dem Kunden die Arbeitszeit, die auf die Bearbeitung von Störungsmeldungen wegen Nichtverfügbarkeit des Vertranium Prozessmanagement aufgrund eines Ausfalls der Drittanbieterplattform zurückgeht, nach Aufwand (Time & Material) gemäß der jeweils aktuellen Preisliste von Vertranium in Rechnung zu stellen.
6.4.Kommt Vertranium den in den Ziffern I.6.1, I.6.2und IV.3 vereinbarten Verpflichtungen nicht vollständig nach, gelten die folgenden Regelungen.
6.4.1.Gerät Vertranium mit der erstmaligen betriebsfähigen Bereitstellung von Vertranium Prozessmanagement in Verzug, so richtet sich die Haftung nach den Ziffern I.6 bis I.9. Der Kunde ist zum Rücktritt berechtigt, wenn Vertranium eine vom Kunden gesetzte zweiwöchige Nachfrist nicht einhält, d.h. innerhalb der Nachfrist nicht die volle vereinbarte Funktionalität von Vertranium Prozessmanagement zur Verfügung stellt.
6.4.2.Kommt Vertranium nach erstmaliger betriebsfähiger Bereitstellung von Vertranium Prozessmanagement den vereinbarten Verpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, so verringert sich die monatliche Nutzungsvergütung nach Ziffer IV.4 anteilig für die Zeit, in der Vertranium Prozessmanagement dem Kunden nicht in dem vereinbarten Umfang zur Verfügung standen. Falls zwischen den Parteien kein monatliches Entgelt für die Nutzung von Vertranium Prozessmanagement vereinbart worden ist, gelten diese Regelungen entsprechend für einen Betrag, der dem Anteil des zwischen den Parteien vereinbarten Entgelts für einen Nutzungszeitraum von einem Monat entspricht. Zur Berechnung dieses Anteils wird das zwischen den Parteien vereinbarte Entgelt auf den vereinbarten Nutzungszeitraum umgelegt.
6.4.3.Hat Vertranium diese NichterfĂĽllung zu vertreten, so kann der Kunde ferner Schadensersatz nach MaĂźgabe dieser Ziffer 6 und den Ziffern I.6 bis I.9. geltend machen.
6.5.Bei Ausfällen von Vertranium Prozessmanagement aus Gründen, die Vertranium vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, haftet Vertranium unabhängig von der in den Ziffern I.6.1, I.6.2und IV.3 vereinbarten Verfügbarkeit.
6.6.Vertranium hat darzulegen, dass er den Grund für die verspätete Bereitstellung oder den Leistungsausfall nicht zu vertreten hat. Hat der Kunde den Leistungsausfall Vertranium nicht angezeigt, so hat er im Bestreitensfall zu beweisen, dass Vertranium anderweitig Kenntnis davon erlangt hat.
6.7.Behaupten Dritte AnsprĂĽche, die den Kunden hindern, die ihm vertraglich eingeräumten Nutzungsbefugnisse an Vertranium Prozessmanagement wahrzunehmen, unterrichtet der Kunde Vertranium unverzĂĽglich in Textform und umfassend.Â
6.7.1.Der Kunde ermächtigt Vertranium hiermit, Klagen gegen Dritte gerichtlich und außergerichtlich allein zu führen. Wird der Kunde verklagt, stimmt er sich mit Vertranium ab und nimmt Prozesshandlungen, insb. Anerkenntnisse und Vergleiche, nur mit Zustimmung von Vertranium vor.
6.7.2.Vertranium ist verpflichtet, die Ansprüche auf eigene Kosten abzuwehren und den Kunden von allen mit der Anspruchsabwehr verbundenen Kosten und Schäden freizustellen, soweit diese nicht auf dessen pflichtwidrigem Verhalten beruhen.
6.8.Aus sonstigen Pflichtverletzungen von Vertranium kann der Kunde Rechte nur herleiten, wenn er diese gegenüber Vertranium schriftlich gerügt und ihm eine Nachfrist zur Abhilfe eingeräumt hat. Das gilt nicht, soweit nach der Art der Pflichtverletzung eine Abhilfe nicht in Betracht kommt. Für Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gelten die in Ziffer I.7 festgelegten Grenzen.
6.9.Die verschuldensunabhängige Haftung von Vertranium auf Schadensersatz (§ 536a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen. Die Haftung von Vertranium für Verschulden gemäß Ziffer I.7.1 bis I.7.4 bleibt unberührt.
7. Datenschutz
7.1.Vertranium stellt Vertranium Prozessmanagement fĂĽr den Kunden bereit, betreibt aber nicht die dafĂĽr notwendige IT-Infrastruktur und ist deshalb weder fĂĽr die Leistungen der Drittanbieterplattform verantwortlich noch als Auftragsverarbeiter fĂĽr den Kunden tätig.Â
7.2.Soweit der Kunde Vertranium Prozessmanagement nutzt, um personenbezogene Daten zu verarbeiten, gelten fĂĽr die Auftragsverarbeitung die vertraglichen Regelungen mit der Drittanbieterplattform.
7.3.Vertranium ist nicht dafĂĽr verantwortlich, wie der Kunde personenbezogene Daten verarbeitet, um Vertranium Prozessmanagement zu nutzen.
V. Vertranium Webdesign
1. Vertragsgegenstand Vertranium Webdesign
1.1.Vertragsgegenstand ist die Erstellung von Kunden-Webseiten mit dem Vertranium Framework.
1.2.Vertranium bietet ein auf die besonderen BedĂĽrfnisse der Kunden abgestimmtes System zur Erstellung von Webseiten an (im Folgenden „Vertranium Framework“).Â
1.3.Vertranium erstellt ausschließlich auf Grundlage des Vertranium Frameworks Webseiten für Kunden (im Folgenden „Kunden-Webseiten“).
1.3.1.Die Struktur des Vertranium Frameworks ist auf die besonderen BedĂĽrfnisse der Kunden abgestimmt. Dementsprechend weicht Vertranium bei der Erstellung der Kunden-Webseiten nicht wesentlich von der durch das Vertranium Framework vorgegebenen Struktur ab.
1.3.2.Die Inhalte der Webseite, insbesondere, aber nicht ausschließlich Bilder, Texte und Videos sowie die notwendigen Rechtstexte muss der Kunde über ein Formular auf der Webseite von Vertranium unter https://vertranium.de/content-formular und/oder https://vertranium.de/personalpage-content-formular bereitstellen.
1.4.Das Vertranium Framework beinhaltet neben der Struktur zum Betrieb der Kunden-Webseiten auch Designelemente und Text- sowie Bildmaterialien.
1.5.Rechtstexte für die Kunden-Webseiten (zum Beispiel Datenschutzerklärungen, Verbraucherinformationen und Impressum) sind nicht Teil des Vertranium Frameworks und werden von Vertranium nicht zur Verfügung gestellt. Vertranium stellt den Kunden aber alle relevanten Informationen über das Vertranium Framework zur Verfügung, die der Kunde für die Erstellung der Rechtstexte benötigt. Etwaige von Vertranium ohne vertragliche Verpflichtung bereitgestellten Mustertexte werden ohne Gewähr bereitgestellt und entbinden den Kunden nicht davon, diese in rechtlicher Hinsicht auf Geeignetheit, Zulässigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen.
1.6.Die auf Grundlage des Vertranium Frameworks erstellten Kunden-Webseiten sind nur zum Hosting bei Vertranium bestimmt und werden durch Vertranium nicht an andere Hosting-Anbieter herausgegeben.
2. Abnahme
2.1.Wenn Vertranium eine Kunden-Webseite erstellt und die Ăśberarbeitung der Kunden-Webseite zur BerĂĽcksichtigung von KorrekturwĂĽnschen des Kunden abgeschlossen hat oder der Kunde darauf verzichtet hat, teilt Vertranium dem Kunden in Textform die Fertigstellung mit und fordert den Kunden zur Abnahme auf.
2.2.Der Kunde muss die Kunden-Webseite prĂĽfen. Falls Vertranium die Kunden-Webseite in einer Weise fertiggestellt hat, die den vertraglichen Anforderungen entspricht, wird der Kunde unverzĂĽglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Mitteilung der Fertigstellung durch Vertranium, in Textform die Abnahme der Kunden-Webseite erklären.Â
2.3.Die Kunden-Webseite gilt als abgenommen, wenn der Kunde Vertranium nicht innerhalb einer Frist von einer Woche nach Anzeige der Fertigstellung in Textform von ihm festgestellte Mängel mitteilt. Die Inbetriebnahme der Kunden-Webseite durch den Kunden steht der Abnahme gleich.
2.4.Der Kunde kann die Abnahme nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigern.
3. VergĂĽtung
3.1.Die vereinbarte VergĂĽtung fĂĽr die Erstellung der Kunden-Webseite ergibt sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag, in der ein Revisionslauf der Kunden-Webseite zur BerĂĽcksichtigung von KorrekturwĂĽnschen des Kunden enthalten ist.Â
3.2.Sonstige ausdrĂĽcklich als vergĂĽtungspflichtig vereinbarte Leistungen werden von Vertranium nach Aufwand (Time & Material) erbracht.Â
4. Nutzungsrechte an der Kunden-Webseite
4.1.Vertranium räumt dem Kunden fĂĽr die Dauer des Hosting-Vertrages mit Vertranium das nicht-ausschlieĂźliche, räumlich unbeschränkte Recht ein, die vertragsgegenständliche und mit Vertranium Hosting betriebene Kunden-Webseite fĂĽr eigene Zwecke zu nutzen.Â
4.1.1.Dieses Nutzungsrecht erlischt, wenn die Kunden-Webseite nicht oder nicht mehr mit Vertranium Hosting betrieben wird.Â
4.1.2.Ein Hosting-Vertrag mit Vertranium bleibt vom Erlöschen des Nutzungsrechts unberührt.
4.2.Die Einräumung von Nutzungsrechten fĂĽr Kunden-Webseiten wird erst wirksam, wenn der Kunde die fĂĽr die Erstellung der Kunden-Webseite geschuldete VergĂĽtung vollständig an Vertranium entrichtet hat (§ 158 Absatz 1 BGB). Bis zur vollständigen Entrichtung dieser VergĂĽtung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte mit Ausnahme einfacher Nutzungsrechte zu Testzwecken der Website vor Abnahme bei Vertranium. Bei einer vereinbarten monatlichen Ratenzahlung entspricht die fristgerechte Ratenzahlung der vollständigen VergĂĽtung fĂĽr den entsprechenden Monat. Â
4.3.An geeigneten Stellen werden in die Website Hinweise auf die Urheberstellung von Vertranium aufgenommen. Ohne die Zustimmung von Vertranium ist der Kunde nicht berechtigt, diese Hinweise zu entfernen.
5. Nutzung von Kunden-Materialien
5.1.Die Informationen, Unterlagen, Bilder, Modelle oder geeignete digitale Daten und alle sonstigen notwendigen Inhalte und notwendigen Arbeitsunterlagen des Kunden einschließlich der geschäftlichen Bezeichnung, unter dem der Kunde seine Leistungen anbietet (im Folgenden „Kunden-Materialien“), die der Kunde für die Kunden-Webseite nutzen möchte, sind vom Kunden über die unter https://vertranium.de/content-formular und/oder https://vertranium.de/personalpage-content-formular angebotenen Kommunikationskanäle an Vertranium zu übermitteln.
5.2.Vertranium bietet die Erstellung einer Kunden-Webseite zur Bereitstellung des Angebots des Kunden auf Vertranium Hosting an (siehe Ziffer 1), insbesondere die Ăśbertragung von Texten, Videos, Fotos und sonstige Bildmaterialien sowie des Webdesign fĂĽr den Kunden auf Vertranium Hosting bzw. zur Erstellung einer Kunden-Webseite fĂĽr den Kunden unter einer eigenen Domain.Â
5.2.1.Die dafĂĽr notwendigen bzw. vorgesehenen Kunden-Materialien und/oder Zugänge zu Domains mĂĽssen durch den Kunden bereitgestellt werden.Â
5.2.2.Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts Abweichendes festgelegt ist, erstellt Vertranium Kunden-Materialien nur nach besonderer Vereinbarung mit dem Kunden.Â
5.3.Die durch den Kunden bereitgestellten Kunden-Materialien werden von Vertranium inhaltlich nicht geprĂĽft.
5.4.Soweit die Kunden-Materialien nach Urheberrechtsgesetz (als Werk, Sammelwerk, Datenbankwerk, Computerprogramm, Lichtbild, Datenbank, über verwandte Leistungsschutzrechte oder als abgeleitete Rechte von den genannten Rechten), Kunsturhebergesetz, Markengesetz oder über sonstige Schutzrechte geschützt sind, räumt der Kunde Vertranium alle für die Erstellung der Kunden-Webseite und die Erbringung der weiteren Leistungen durch Vertranium nötigen Nutzungsrechte an den Kunden-Materialien ein bzw. vermittelt diese Nutzungsrechte. Der Kunde hat vertraglich dafür Sorge zu tragen, dass die vorgenannten Nutzungsrechte abtretbar an den Kunden übertragen wurden, so dass die hier vereinbarte Verpflichtung erfüllt werden kann. Etwaige Mängel in den Nutzungsrechten an den Kunden-Materialien gehen zu Lasten des Kunden.
5.4.1.Der Kunde gewährt Vertranium das zeitlich auf die Dauer der Erstellung der Kunden-Webseite und der Nutzung von Vertranium Hosting beschränkte, nicht übertragbare, an Subunternehmer und Dienstleister von Vertranium unterlizenzierbare, nicht ausschließliche Recht, die Kunden-Materialien zu Zwecken des Vertranium Hostings auf einem Server oder mehreren Servern, in einer Cloud-Infrastruktur, auf weiteren Servern, die zur Spiegelung oder Erhöhung der Verfügbarkeit dienen, und in einer ausreichenden Anzahl von Backup-Kopien zu vervielfältigen.
5.4.2.Der Kunde gewährt Vertranium das zeitlich auf die Dauer der Erstellung der Kunden-Webseite und der Nutzung von Vertranium Hosting beschränkte, nicht ĂĽbertragbare, weltweite, nicht ausschlieĂźliche Recht, die Kunden-Materialien auf dem Server und das daran angeschlossene Internet der Ă–ffentlichkeit Weise zugänglich zu machen, dass Mitglieder der Ă–ffentlichkeit Zugang zu Vertranium Hosting von einem Ort und zu einer Zeit, die sie jeweils individuell wählen, haben und diese Daten durch Herunterladen vom Server speichern oder anderweitig nutzen können.Â
5.4.3.Soweit nach Beendigung der Nutzung von Vertranium Hosting Kunden-Materialien von Dritten, zum Beispiel Betreibern von Suchmaschinen oder Content Delivery Networks, in Cache-Speichern vorgehalten werden, wird diese Speicherung nicht mehr Vertranium zugerechnet.
5.5.Der Kunde versichert darĂĽber hinaus, dass die Kunden-Materialien nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoĂźen und frei von Rechten Dritter sind bzw. der Kunde ĂĽber die erforderlichen Rechte an den Kunden-Materialien verfĂĽgt.
6. Freistellung und Sperrung
6.1.Der Kunde stellt Vertranium von sämtlichen AnsprĂĽchen Dritter aufgrund der fĂĽr die Erstellung der Kunden-Webseite und in Vertranium Hosting genutzten Kunden-Materialien frei.Â
6.1.1.Dem Kunden ist bekannt, dass Vertranium die durch den Kunden selbst bereitgestellten Inhalte, die der Kunde nutzt, nicht auf Ihre Rechtmäßigkeit hin ĂĽberprĂĽft. Falls Dritte gegenĂĽber Vertranium geltend machen, durch solche Inhalte in ihren Rechten verletzt zu sein, wird Vertranium den Kunden unverzĂĽglich informieren.Â
6.1.2.Vertranium ist in so einem Fall berechtigt, die vorgeblich rechtsverletzenden Inhalte zu sperren oder das betreffende Angebot des Kunden teilweise oder ganz vom Internet zu trennen, wenn Vertranium ansonsten schwerwiegende rechtliche Nachteile drohen. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Kunde auch nach einer unverzüglichen Information durch Vertranium nicht reagiert und Vertranium deshalb möglicherweise selbst durch Dritte wegen der geltend gemachten Rechtsverletzung in Anspruch genommen werden könnte. Der Vergütungsanspruch von Vertranium bleibt davon unberührt.
6.2.Die Freistellung beinhaltet angemessene Kosten der Rechtsverteidigung, die die gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren übersteigen können.
7. Pflichten und Obliegenheit des Kunden
7.1.Die ErfĂĽllung der Mitwirkungspflichten stellt eine vertragliche Hauptleistungspflicht des Kunden dar.
7.2.Der Kunde wird alle Pflichten und Obliegenheiten erfĂĽllen, die zur Abwicklung des Vertrags fĂĽr die Webseite-Erstellung erforderlich sind. Er wird insbesondere
7.2.1.dafĂĽr Sorge tragen, dass er (z.B. bei der Nutzung von Texten/Daten Dritter auf Vertranium Hosting) alle Rechte Dritter an von ihm verwendetem Material beachtet;
7.2.2.die Kunden-Materialien rechtzeitig bereitstellen, damit Vertranium die Kunden-Webseite zum vereinbarten Bereitstellungstermin, nach Vertragsbeginn fertigstellen kann, und
7.2.3.vor der Versendung von Daten und Informationen an Vertranium oder dem Upload auf Vertranium Hosting diese auf Viren und andere Schadsoftware prĂĽfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme und andere geeignete und angemessene SchutzmaĂźnahmen einsetzen.
8. Regelungen bei Mängeln der Kunden-Webseite
8.1.Vertranium gewährleistet, dass die Kunden-Webseite im Zeitpunkt der Abnahme nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem üblichen und zu dem in diesem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder nicht unerheblich mindern.
8.2.Ansprüche wegen Mängeln verjähren innerhalb von 12 Monaten seit Abnahme. Der Lauf der Frist wird gehemmt, wenn der Kunde einen Mangel innerhalb dieser Frist anzeigt.
8.3.Vertranium haftet nicht für Sach- oder Rechtsmängel der Kunden-Webseite, die durch Kunden-Materialien verursacht wurden.
VI. Hosting
1. Leistungsumfang des Vertranium Hosting
1.1.Vertranium hostet nur Kunden-Webseiten, die von Vertranium erstellt worden sind.
2. VergĂĽtung
2.1.Die vereinbarte Vergütung für das Vertranium Hosting ergibt sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag. Die monatliche Vergütung wird am drittletzten Werktag des jeweils vorangehenden Kalendermonats im Voraus fällig. Hat der Kunde den Vertrag berechtigterweise außerordentlich gekündigt, so ist die Vergütung zeitanteilig zurückzuzahlen.
2.2.Sonstige ausdrĂĽcklich als vergĂĽtungspflichtig vereinbarte Leistungen werden von Vertranium nach Aufwand (Time & Material) erbracht.
3. Nutzungsrechte an Vertranium Hosting
3.1.Soweit zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde, räumt Vertranium dem Kunden ein einfaches, nicht unterlizenzierbares und nicht übertragbares, zeitlich auf die Dauer der vereinbarten Nutzung beschränktes Nutzungsrecht an Vertranium Hosting zur Nutzung durch den Kunden zur Bewerbung und Erbringung eigener Beratungsleistungen für Endkunden nach Maßgabe dieser AGB ein.
3.2.Vertranium Hosting ist ein internetbasierter Dienst, der Rechenzentren und/oder Cloud-Services nutzt und dem Kunden zur direkten Nutzung zur VerfĂĽgung gestellt wird. Vertranium Hosting wird nur zur Nutzung auf der von Vertranium dafĂĽr vorgesehenen Infrastruktur bereitgestellt und dem Kunden nicht zur Installation auf eigenen Geräten ĂĽberlassen. Vertranium stellt dem Kunden insbesondere keinen Quellcode oder Objektcode von Vertranium Hosting zur VerfĂĽgung. Vertranium Hosting kann nur ĂĽber den von Vertranium bereitgestellten Webclient genutzt werden.Â
4. Nutzung von Kunden-Materialien
4.1.Die durch den Kunden für die Erstellung der Kunden-Webseite oder während der darauffolgenden Nutzung des Vertranium Hosting bereitgestellten Kunden-Materialien werden von Vertranium für die Nutzung des Vertranium Hosting inhaltlich nicht geprüft.
4.2.Soweit die Kunden-Materialien nach Urheberrechtsgesetz (als Werk, Sammelwerk, Datenbankwerk, Computerprogramm, Lichtbild, Datenbank, über verwandte Leistungsschutzrechte oder als abgeleitete Rechte von den genannten Rechten), Kunsturhebergesetz, Markengesetz oder über sonstige Schutzrechte geschützt sind, räumt der Kunde Vertranium alle für das Vertranium Hosting nötigen Nutzungsrechte an den Kunden-Materialien ein bzw. vermittelt diese Nutzungsrechte. Der Kunden hat vertraglich dafür Sorge zu tragen, dass die vorgenannten Nutzungsrechte abtretbar an den Kunden übertragen wurden, so dass die hier vereinbarte Verpflichtung erfüllt werden kann. Etwaige Mängel in den Nutzungsrechten an den Kunden-Materialien gehen zu Lasten des Kunden.
4.2.1.Der Kunde gewährt Vertranium das zeitlich auf die Dauer der Nutzung von Vertranium Hosting beschränkte, nicht übertragbare, an Subunternehmer und Dienstleister von Vertranium unterlizenzierbare, nicht ausschließliche Recht, die Kunden-Materialien zu Zwecken des Vertranium Hostings auf einem Server oder mehreren Servern, in einer Cloud-Infrastruktur, auf weiteren Servern, die zur Spiegelung oder Erhöhung der Verfügbarkeit dienen, und in einer ausreichenden Anzahl von Backup-Kopien zu vervielfältigen.
4.2.2.Der Kunde gewährt Vertranium das zeitlich auf die Dauer der Nutzung von Vertranium Hosting beschränkte, nicht ĂĽbertragbare, weltweite, nicht ausschlieĂźliche Recht, die Kunden-Materialien auf dem Server und das daran angeschlossene Internet der Ă–ffentlichkeit Weise zugänglich zu machen, dass Mitglieder der Ă–ffentlichkeit Zugang zu Vertranium Hosting von einem Ort und zu einer Zeit, die sie jeweils individuell wählen, haben und diese Daten durch Herunterladen vom Server speichern oder anderweitig nutzen können.Â
4.2.3.Soweit nach Beendigung der Nutzung von Vertranium Hosting Kunden-Materialien von Dritten, zum Beispiel Betreibern von Suchmaschinen oder Content Delivery Networks, in Cache-Speichern vorgehalten werden, wird diese Speicherung nicht mehr Vertranium zugerechnet.
4.3.Der Kunde versichert darĂĽber hinaus, dass die Kunden-Materialien nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoĂźen und frei von Rechten Dritter sind bzw. der Kunde ĂĽber die erforderlichen Rechte an den Kunden-Materialien verfĂĽgt.
5. Freistellung und Sperrung
5.1.Der Kunde stellt Vertranium von sämtlichen AnsprĂĽchen Dritter aufgrund der in Vertranium Hosting genutzten Kunden-Materialien frei.Â
5.1.1.Dem Kunden ist bekannt, dass Vertranium die durch den Kunden selbst bereitgestellten Inhalte, die der Kunde nutzt, nicht auf Ihre Rechtmäßigkeit hin ĂĽberprĂĽft. Falls Dritte gegenĂĽber Vertranium geltend machen, durch solche Inhalte in ihren Rechten verletzt zu sein, wird Vertranium den Kunden unverzĂĽglich informieren.Â
5.1.2.Vertranium ist in so einem Fall berechtigt, die vorgeblich rechtsverletzenden Inhalte zu sperren oder das betreffende Angebot des Kunden teilweise oder ganz vom Internet zu trennen, wenn Vertranium ansonsten schwerwiegende rechtliche Nachteile drohen. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Kunde auch nach einer unverzüglichen Information durch Vertranium nicht reagiert und Vertranium deshalb möglicherweise selbst durch Dritte wegen der geltend gemachten Rechtsverletzung in Anspruch genommen werden könnte. Der Vergütungsanspruch von Vertranium bleibt davon unberührt.
5.2.Die Freistellung beinhaltet angemessene Kosten der Rechtsverteidigung, die die gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren übersteigen können.
6. Regelungen bei Mängeln des Vertranium Hosting
6.1.Vertranium haftet dafĂĽr, dass Vertranium Hosting
6.1.1.fĂĽr die vereinbarten Zwecke geeignet ist,
6.1.2.während der gesamten Vertragslaufzeit frei von Mängeln ist,
6.1.3.insb. frei von Viren und ähnlicher Schadsoftware ist, welche die Tauglichkeit von Vertranium Hosting zum vertragsgemäßen Gebrauch aufheben.
6.2.Kommt Vertranium den in den Ziffern I.6.1, I.6.2 und VI.6.1 vereinbarten Verpflichtungen nicht vollständig nach, gelten die folgenden Regelungen.
6.2.1.Gerät Vertranium mit der erstmaligen betriebsfähigen Bereitstellung von Vertranium Hosting in Verzug, so richtet sich die Haftung nach den Ziffern I.6 bis I.9. Der Kunde ist zum Rücktritt berechtigt, wenn Vertranium eine vom Kunden gesetzte zweiwöchige Nachfrist nicht einhält, d.h. innerhalb der Nachfrist nicht die volle vereinbarte Funktionalität von Vertranium Hosting zur Verfügung stellt.
6.2.2.Kommt Vertranium nach erstmaliger betriebsfähiger Bereitstellung von Vertranium Hosting den vereinbarten Verpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, so verringert sich die monatliche Nutzungsvergütung nach Ziffer 2.1 anteilig für die Zeit, in der Vertranium Hosting dem Kunden nicht in dem vereinbarten Umfang zur Verfügung standen. Falls zwischen den Parteien kein monatliches Entgelt für die Nutzung von Vertranium Hosting vereinbart worden ist, gelten diese Regelungen entsprechend für einen Betrag, der dem Anteil des zwischen den Parteien vereinbarten Entgelts für einen Nutzungszeitraum von einem Monat entspricht. Zur Berechnung dieses Anteils wird das zwischen den Parteien vereinbarte Entgelt auf den vereinbarten Nutzungszeitraum umgelegt.
6.2.3.Hat Vertranium diese NichterfĂĽllung zu vertreten, so kann der Kunde ferner Schadensersatz nach MaĂźgabe dieser Ziffer 6 und den Ziffern I.6 bis I.9 geltend machen.
6.3.Bei Ausfällen von Vertranium Hosting aus Gründen, die Vertranium vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, haftet Vertranium unabhängig von der in den Ziffern I.6.1 und I.6.2 vereinbarten Verfügbarkeit.
6.4.Der Kunde ist verpflichtet, Mängel des Vertranium Hostings wie Funktionsstörungen (zum Beispiel Nichterreichbarkeit der Kunden-Webseite) oder Rechtsmängel (zum Beispiel von Dritten behauptete Rechtsverletzungen aufgrund der Nutzung des Vertranium Hosting) unverzüglich Vertranium anzuzeigen. Falls der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachkommt, wird § 536c BGB entsprechend angewendet.
6.5.Vertranium hat darzulegen, dass er den Grund für die verspätete Bereitstellung oder den Leistungsausfall nicht zu vertreten hat. Hat der Kunde den Leistungsausfall Vertranium nicht angezeigt, so hat er im Bestreitensfall zu beweisen, dass Vertranium anderweitig Kenntnis davon erlangt hat.
6.6.Behaupten Dritte Ansprüche, die den Kunden hindern, die ihm vertraglich eingeräumten Nutzungsbefugnisse an Vertranium Hosting wahrzunehmen, unterrichtet der Kunde Vertranium unverzüglich in Textform und umfassend.
6.6.1.Der Kunde ermächtigt Vertranium hiermit, Klagen gegen Dritte gerichtlich und außergerichtlich allein zu führen. Wird der Kunde verklagt, stimmt er sich mit Vertranium ab und nimmt Prozesshandlungen, insb. Anerkenntnisse und Vergleiche, nur mit Zustimmung von Vertranium vor.
6.6.2.Vertranium ist verpflichtet, die Ansprüche auf eigene Kosten abzuwehren und den Kunden von allen mit der Anspruchsabwehr verbundenen Kosten und Schäden freizustellen, soweit diese nicht auf dessen pflichtwidrigem Verhalten beruhen.
6.7.Aus sonstigen Pflichtverletzungen von Vertranium kann der Kunde Rechte nur herleiten, wenn er diese gegenüber Vertranium schriftlich gerügt und ihm eine Nachfrist zur Abhilfe eingeräumt hat. Das gilt nicht, soweit nach der Art der Pflichtverletzung eine Abhilfe nicht in Betracht kommt. Für Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gelten die in Ziffer I.7 festgelegten Grenzen.
6.8.Die verschuldensunabhängige Haftung von Vertranium auf Schadensersatz (§ 536a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen. Die Haftung von Vertranium für Verschulden gemäß Ziffer I.7.1 bis I.7.4 bleibt unberührt.
7. Pflichten und Obliegenheit des Kunden
7.1.Die ErfĂĽllung der Mitwirkungspflichten stellt eine vertragliche Hauptleistungspflicht des Kunden dar.
7.2.Der Kunde wird alle Pflichten und Obliegenheiten erfĂĽllen, die zur Abwicklung des Vertrags erforderlich sind. Er wird insbesondere
7.2.1.dafĂĽr Sorge tragen, dass er (z.B. bei der Nutzung von Texten/Daten Dritter auf Vertranium Hosting) alle Rechte Dritter an von ihm verwendetem Material beachtet;
7.2.2.bei Nutzung von Vertranium Hosting personenbezogene Daten nur erheben, verarbeiten oder nutzen, wenn eine ausreichende Rechtsgrundlage besteht;
7.2.3.vor der Versendung von Daten und Informationen an Vertranium oder dem Upload auf Vertranium Hosting diese auf Viren und andere Schadsoftware prĂĽfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme und andere geeignete und angemessene SchutzmaĂźnahmen einsetzen;
7.2.4.wenn er Anwendungsdaten und andere Daten in Vertranium Hosting speichert, diese regelmäßig und der Bedeutung der Daten entsprechend sichern und eigene Sicherungskopien erstellen, um bei Verlust der Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben zu ermöglichen; und
7.2.5.sofern und soweit ihm einvernehmlich die technische Möglichkeit dazu eröffnet wird, regelmäßig die in Vertranium Hosting gespeicherten Anwendungsdaten durch Download sichern; sofern Vertranium dem Kunden Anwendungsdaten auf anderen Wegen zur Verfügung stellt, gilt diese Regelung entsprechend. Die Verpflichtung von Vertranium zur Datensicherung bleibt unberührt.
7.3.Der Kunde wird die Beschränkungen/Verpflichtungen im Hinblick auf die Nutzungsrechte nach Ziffer VI.1.1 einhalten, insb.
7.3.1.keine Informationen oder Daten unbefugt abrufen oder abrufen lassen oder in Programme, die von Vertranium betrieben werden, eingreifen oder eingreifen lassen oder in Datennetze von Vertranium unbefugt eindringen oder ein solches Eindringen fördern;
7.3.2.den im Rahmen der Vertragsbeziehung und/oder unter Nutzung von Vertranium Hosting möglichen Austausch von elektronischen Nachrichten nicht missbräuchlich für den unaufgeforderten Versand von Nachrichten und Informationen an Dritte nutzen, insbesondere zu Werbezwecken;
7.3.3.Vertranium von AnsprĂĽchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung von Vertranium Hosting durch den Kunden beruhen oder die sich aus vom Kunden verursachten datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung von Vertranium Hosting verbunden sind;
7.4.Der Kunde versichert,
7.4.1.dass die von ihm auf Vertranium Hosting eingestellten Inhalte keine Rechte Dritter, insbesondere keine gewerblichen Schutzrechte (z.B. Marken-, Patent-, Geschmacks- und Gebrauchsmusterrechte), Urheberrechte oder Persönlichkeitsrechte verletzen und dass er über die erforderlichen Rechte und Einwilligungen verfügt, um die Inhalte einzustellen;
7.4.2.dass er berechtigt ist, personenbezogene Daten Dritter, die in den von ihm auf Vertranium Hosting eingestellten Inhalten enthalten bzw. gespeichert sind, oder die er auf andere Weise mit Vertranium Hosting verarbeitet, fĂĽr die von ihm verfolgten Zwecke zu nutzen und zu verarbeiten;
7.4.3.dass die von ihm auf Vertranium Hosting eingestellten Inhalte frei von Viren und anderer Schadsoftware sind und
7.4.4.dass er bei der Nutzung von Vertranium Hosting alle anwendbaren geltenden Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften einhalten wird.
7.5.Der Kunde stellt Vertranium von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die aufgrund der vom Kunden eingestellten Inhalte oder wegen Verstößen gegen die Pflichten nach Ziffer I.11.2 und/oder die Verbote nach Ziffer I.11.3 gegen Vertranium geltend gemacht werden, frei.
7.6.Ziffer VI.7.5 findet keine Anwendung, wenn der Kunde den betreffenden VerstoĂź oder die betreffende Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.
8. Laufzeit, KĂĽndigung
8.1.Soweit zwischen den Parteien nichts Abweichendes, zum Beispiel eine feste Nutzungsdauer für Vertranium Hosting, festgelegt wurde, gilt für das Vertragsverhältnis zur Nutzung von Vertranium Hosting folgendes:
8.1.1.Ein Vertragsverhältnis zur Nutzung von Vertranium Hosting kommt gemäß Ziffer I.2 zustande und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.Â
8.1.2.Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, wird Vertranium Hosting mit Vertragsschluss gemäß Ziffer I.2 bereitgestellt.
8.1.3.Das Vertragsverhältnis kann von jedem Vertragspartner in Textform mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres ordentlich gekündigt werden, erstmals jedoch zum Ablauf desjenigen Kalendervierteljahres, das dem Kalendervierteljahr des Vertragsschlusses folgt.
9. Datenschutz
9.1.Vertranium stellt als Auftragsverarbeiter Vertranium Hosting für den Kunden bereit. Vertranium ist nicht dafür verantwortlich, wie der Kunde personenbezogene Daten verarbeitet, um Vertranium Hosting zu nutzen, insbesondere wenn der Kunde über Vertranium Hosting eingegangene Bestellungen ausführt. In diesem Zusammenhang ist Vertranium als Auftragsverarbeiter für den Kunden tätig. Die entsprechenden datenschutzrechtlichen Rechte und Pflichten richten sich nach der zwischen Vertranium und dem Kunden abgeschlossenen Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
VII. Vertranium Design
1. Vertragsgegenstand
1.1.Vertranium Design kann die Erstellung eines Logos fĂĽr den Kunden und von Werbematerialien (z.B. ein Werbevideo) und anderen Kreativleistungen und Inhalten (z.B. Texten) beinhalten. Der Umfang der Leistungen in Bezug auf Vertranium Design ergibt sich aus der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung.Â
2. Logo
2.1.Der Kunde hat die Möglichkeit, über das Formular unter https://www.vertranium.de/branding-formular und/oder https://vertranium.de/personalpage-branding-formular eine Bezeichnung, zum Beispiel den Firmennamen, anzugeben, unter der er in Zukunft über die Webseite den Endkunden seine Leistungen anbieten möchte.
2.2.Vertranium erstellt auf Grundlage dieser geschäftlichen Bezeichnung des Kunden ein Logo für den Kunden. Der Kunde kann Vertranium etwaige Gestaltungswünsche mitteilen. Im Leistungsumfang enthalten ist eine Korrektur-Schleife. Weitere Vorschläge und Korrekturschleifen erfolgen gegen gesonderte Vergütung.
2.3.Nicht Gegenstand der Logo Erstellung ist eine Prüfung dahingehend, ob das Logo oder darin enthaltene Wort- und Bildelemente möglicherweise Rechte Dritter, insbesondere Markenrechte verletzen können. Sofern der Kunde eine solche Prüfung wünscht, kann Vertranium eine Rechtsanwaltskanzlei mit der Prüfung beauftragen. Die hierdurch entstehenden Zusatzkosten sind vom Kunden zu tragen und werden dem Kunden vorab mitgeteilt.
3. Videodreh oder Fotoshooting
3.1.Vertranium erbringt fĂĽr den Kunden im vereinbarten Umfang Videodrehs bzw. Fotoshootings. Diese Inhalte sind dazu gedacht auf der Webseite des Kunden genutzt zu werden.
3.2.Vertranium wird sich hierzu mit dem Kunden im Hinblick auf Termine vorab abstimmen. Verschiebt der Kunde den vereinbarten Termin fĂĽr einen Videodreh oder ein Fotoshooting und entstehen Vertranium hierdurch Mehr- oder Ausfallkosten, so hat der Kunde diese Vertranium zu erstatten, es sei denn der Kunde hat die Terminverschiebung nicht zu vertreten.Â
4. Andere Kreativleistungen, Werbematerialien, InhalteÂ
4.1.Vertranium erbringt im vereinbarten Umfang andere Kreativleistungen, wie die Erstellung von Werbematerialien und anderen Inhalten für den Kunden. Die Leistungen werden nach den Vorgaben des Kunden erbracht. Im Leistungsumfang enthalten ist eine Korrektur-Schleife. Weitere Vorschläge und Korrekturschleifen erfolgen gegen gesonderte Vergütung.
4.2.Nicht Gegenstand der Kreativleistungen ist eine Prüfung dahingehend, ob diese möglicherweise Rechte Dritter, insbesondere gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte verletzen können. Sofern der Kunde eine solche Prüfung wünscht, kann Vertranium eine Rechtsanwaltskanzlei mit der Prüfung beauftragen. Die hierdurch entstehenden Zusatzkosten sind vom Kunden zu tragen und werden dem Kunden vorab mitgeteilt.
5. Abnahme
5.1.Mit Fertigstellung der Leistung teilt Vertranium dem Kunden in Textform die Fertigstellung mit und fordert den Kunden zur Abnahme auf.
5.2.Der Kunde muss die erbrachte Leistung sodann prĂĽfen. Falls Vertranium das Vertranium Design in einer Weise fertiggestellt hat, die den vertraglichen Anforderungen entspricht, wird der Kunde unverzĂĽglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Mitteilung der Fertigstellung durch Vertranium, in Textform die Abnahme des Vertranium Design erklären.Â
5.3.Das Vertranium Design gilt als abgenommen, wenn der Kunde Vertranium nicht innerhalb einer Frist von einer Woche nach Anzeige der Fertigstellung in Textform von ihm festgestellte Mängel mitteilt. Die Nutzung des Vertranium Design durch den Kunden steht der Abnahme gleich.
5.4.Der Kunde kann die Abnahme nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigern.
6. VergĂĽtung
6.1.Die vereinbarte VergĂĽtung fĂĽr die Erstellung des Vertranium Design ergibt sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag.
6.2.Sonstige ausdrĂĽcklich als vergĂĽtungspflichtig vereinbarte Leistungen werden von Vertranium nach Aufwand (Time & Material) erbracht.Â
7. Nutzungsrechte an Vertranium Design
7.1.Vertranium räumt dem Kunden an dem für ihn erstellten Vertranium Design das nicht-ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, das Vertranium Design zu nutzen.
7.2.Die Einräumung von Nutzungsrechten fĂĽr Vertranium Design wird erst wirksam, wenn der Kunde die fĂĽr die Erstellung Vertranium Design geschuldete VergĂĽtung vollständig an Vertranium entrichtet hat (§ 158 Absatz 1 BGB). Bis zur vollständigen Entrichtung dieser VergĂĽtung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte mit Ausnahme einfacher Nutzungsrechte zu Testzwecken des Vertranium Design vor Abnahme bei Vertranium. Bei einer vereinbarten monatlichen Ratenzahlung entspricht die fristgerechte Ratenzahlung der vollständigen VergĂĽtung fĂĽr den entsprechenden Monat. Â
8. Nutzung von Kunden-Materialien
8.1.Die Informationen, Unterlagen, Bilder, Modelle oder geeignete digitale Daten und alle sonstigen notwendigen Inhalte und notwendigen Arbeitsunterlagen des Kunden einschließlich der geschäftlichen Bezeichnung, unter dem der Kunde seine Leistungen anbietet (im Folgenden „Kunden-Materialien“), die der Kunde in Vertranium Design nutzen möchte, sind vom Kunden an Vertranium zu übermitteln.
8.2.Die durch den Kunden bereitgestellten Kunden-Materialien werden von Vertranium inhaltlich nicht geprĂĽft.
8.3.Soweit die Kunden-Materialien nach Urheberrechtsgesetz (als Werk, Sammelwerk, Datenbankwerk, Computerprogramm, Lichtbild, Datenbank, über verwandte Leistungsschutzrechte oder als abgeleitete Rechte von den genannten Rechten), Kunsturhebergesetz, Markengesetz oder über sonstige Schutzrechte geschützt sind, räumt der Kunde Vertranium alle für die Erstellung des Vertranium Design und die Erbringung der weiteren Leistungen durch Vertranium nötigen Nutzungsrechte an den Kunden-Materialien ein bzw. vermittelt diese Nutzungsrechte. Der Kunde hat vertraglich dafür Sorge zu tragen, dass die vorgenannten Nutzungsrechte abtretbar an den Kunden übertragen wurden, so dass die hier vereinbarte Verpflichtung erfüllt werden kann. Etwaige Mängel in den Nutzungsrechten an den Kunden-Materialien gehen zu Lasten des Kunden.
8.4.Der Kunde gewährt Vertranium das zeitlich auf die Dauer der Erstellung des Vertranium Design beschränkte, nicht übertragbare, an Subunternehmer und Dienstleister von Vertranium unterlizenzierbare, nicht ausschließliche Recht, die Kunden-Materialien zu Zwecken des Vertranium Design auf einem Server oder mehreren Servern, in einer Cloud-Infrastruktur, auf weiteren Servern, die zur Spiegelung oder Erhöhung der Verfügbarkeit dienen, und in einer ausreichenden Anzahl von Backup-Kopien zu vervielfältigen.
8.5.Der Kunde versichert darĂĽber hinaus, dass die Kunden-Materialien nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoĂźen und frei von Rechten Dritter sind bzw. der Kunde ĂĽber die erforderlichen Rechte an den Kunden-Materialien verfĂĽgt.
9. Freistellung und Sperrung
9.1.Der Kunde stellt Vertranium von sämtlichen AnsprĂĽchen Dritter aufgrund der fĂĽr die Erstellung des Vertranium Design genutzten Kunden-Materialien frei.Â
9.1.1.Dem Kunden ist bekannt, dass Vertranium die durch den Kunden selbst bereitgestellten Inhalte, die der Kunde nutzt, nicht auf Ihre Rechtmäßigkeit hin ĂĽberprĂĽft. Falls Dritte gegenĂĽber Vertranium geltend machen, durch solche Inhalte in ihren Rechten verletzt zu sein, wird Vertranium den Kunden unverzĂĽglich informieren.Â
9.1.2.Vertranium ist in so einem Fall berechtigt, die vorgeblich rechtsverletzenden Inhalte zu sperren oder das betreffende Angebot des Kunden teilweise oder ganz vom Internet zu trennen, wenn Vertranium ansonsten schwerwiegende rechtliche Nachteile drohen. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Kunde auch nach einer unverzüglichen Information durch Vertranium nicht reagiert und Vertranium deshalb möglicherweise selbst durch Dritte wegen der geltend gemachten Rechtsverletzung in Anspruch genommen werden könnte. Der Vergütungsanspruch von Vertranium bleibt davon unberührt.
9.2.Die Freistellung beinhaltet angemessene Kosten der Rechtsverteidigung, die die gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren übersteigen können.
10. Pflichten und Obliegenheit des Kunden
10.1.Die ErfĂĽllung der Mitwirkungspflichten stellt eine vertragliche Hauptleistungspflicht des Kunden dar.
10.2.Der Kunde wird alle Pflichten und Obliegenheiten erfĂĽllen, die zur Abwicklung des Vertrags fĂĽr das Vertranium Design erforderlich sind. Er wird insbesondere
10.2.1.dafĂĽr Sorge tragen, dass er alle Rechte Dritter an von ihm verwendetem Material beachtet;
10.2.2.die Kunden-Materialien rechtzeitig bereitstellt, damit Vertranium das Vertranium Design zum vereinbarten Bereitstellungstermin fertigstellen kann, und
10.2.3.vor der Versendung von Daten und Informationen an Vertranium diese auf Viren und andere Schadsoftware prĂĽfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme und andere geeignete und angemessene SchutzmaĂźnahmen einsetzen.
11. Regelungen bei Mängeln des Vertranium Design
11.1.Vertranium gewährleistet, dass das Vertranium Design im Zeitpunkt der Abnahme nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem üblichen und zu dem in diesem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder nicht unerheblich mindern.
11.2.Ansprüche wegen Mängeln verjähren innerhalb von 12 Monaten seit Abnahme. Der Lauf der Frist wird gehemmt, wenn der Kunde einen Mangel innerhalb dieser Frist anzeigt.
11.3.Vertranium haftet nicht für Sach- oder Rechtsmängel des Vertranium Design, die durch Kunden-Materialien verursacht wurden.
VIII. Vertranium Ad-ManagementÂ
1. Vertragsgegenstand
1.1.Vertranium Ad-Management beinhaltet die Konzeption, Erstellung, Betreuung und Analyse von Werbeanzeigen fĂĽr den Kunden im vereinbarten Umfang.
1.2.Vertranium Ad-Management setzt ein bestehendes Social-Media Profil und Werbekonto des Kunden voraus.
1.3.Vertranium wird die Schaltung von Werbeanzeigen fĂĽr den Kunden in dessen Namen und auf dessen Rechnung vornehmen.
2. Mitwirkungspflichten des Kunden
2.1.Der Kunde verpflichtet sich, Vertranium alle zur Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Informationen und Materialien zur Verfügung zu stellen und Vertranium Zugang zu den Social-Media-Konten und Werbekonten zu gewähren.
2.2.Der Kunde ist verpflichtet, alle relevanten Angaben und Informationen, insbesondere zu Zielgruppen, Markenrichtlinien und Budgetvorgaben, rechtzeitig und vollständig mitzuteilen.
2.3.Verzögerungen und Mehraufwand, die durch fehlende oder unvollständige Informationen seitens des Kunden entstehen, können zu Mehrkosten führen, die dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
3. Inhalte
3.1.Vertranium wird sich bei der Erstellung von Inhalten und Werbeanzeigen fĂĽr Social-Media an Vorgaben des Kunden halten.
3.2.Vertranium wird dem Kunden Inhalte von Werbeanzeigen vorab zur Freigabe übermitteln. Der Kunde wird diese im Hinblick auf die Richtigkeit der Inhalte und deren rechtliche Zulässigkeit prüfen.
3.3.Nach Freigabe von Inhalten durch den Kunden werden diese in seinem Namen veröffentlicht.Â
3.4.Mit Veröffentlichung nach Freigabe durch den Kunden macht der Kunde sich die Inhalte zu Eigen und ist gegenĂĽber Dritten alleine fĂĽr die Rechtmäßigkeit der Inhalte verantwortlich.Â
4. Nutzung von Kunden-Materialien
4.1.Die Informationen, Unterlagen, Bilder, Modelle oder geeignete digitale Daten und alle sonstigen notwendigen Inhalte und notwendigen Arbeitsunterlagen des Kunden einschließlich der geschäftlichen Bezeichnung, unter dem der Kunde seine Leistungen anbietet (im Folgenden „Kunden-Materialien“), die der Kunde in Social-Media im Rahmen von Vertranium Ad-Management nutzen möchte, sind vom Kunden an Vertranium zu übermitteln.
4.2.Die durch den Kunden bereitgestellten Kunden-Materialien werden von Vertranium inhaltlich nicht geprĂĽft.
4.3.Soweit die Kunden-Materialien nach Urheberrechtsgesetz (als Werk, Sammelwerk, Datenbankwerk, Computerprogramm, Lichtbild, Datenbank, über verwandte Leistungsschutzrechte oder als abgeleitete Rechte von den genannten Rechten), Kunsturhebergesetz, Markengesetz oder über sonstige Schutzrechte geschützt sind, räumt der Kunde Vertranium alle für die die Erbringung der weiteren Leistungen durch Vertranium nötigen Nutzungsrechte an den Kunden-Materialien ein bzw. vermittelt diese Nutzungsrechte. Der Kunde hat vertraglich dafür Sorge zu tragen, dass die vorgenannten Nutzungsrechte abtretbar an den Kunden übertragen wurden, so dass die hier vereinbarte Verpflichtung erfüllt werden kann. Etwaige Mängel in den Nutzungsrechten an den Kunden-Materialien gehen zu Lasten des Kunden.
4.4.Der Kunde gewährt Vertranium das zeitlich auf die Dauer der Erstellung des Vertranium Design beschränkte, nicht übertragbare, an Subunternehmer und Dienstleister von Vertranium unterlizenzierbare, nicht ausschließliche Recht, die Kunden-Materialien zu Zwecken der Erbringung der Leistung auf einem Server oder mehreren Servern, in einer Cloud-Infrastruktur, auf weiteren Servern, die zur Spiegelung oder Erhöhung der Verfügbarkeit dienen, und in einer ausreichenden Anzahl von Backup-Kopien zu vervielfältigen.
4.5.Der Kunde versichert darĂĽber hinaus, dass die Kunden-Materialien nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoĂźen und frei von Rechten Dritter sind bzw. der Kunde ĂĽber die erforderlichen Rechte an den Kunden-Materialien verfĂĽgt.
5. Freistellung und Sperrung
5.1.Der Kunde stellt Vertranium von sämtlichen AnsprĂĽchen Dritter aufgrund der fĂĽr im Rahmen von Vertranium Ad-Management genutzten Kunden-Materialien frei.Â
5.1.1.Dem Kunden ist bekannt, dass Vertranium die durch den Kunden selbst bereitgestellten Inhalte, die der Kunde nutzt, nicht auf Ihre Rechtmäßigkeit hin ĂĽberprĂĽft. Falls Dritte gegenĂĽber Vertranium geltend machen, durch solche Inhalte in ihren Rechten verletzt zu sein, wird Vertranium den Kunden unverzĂĽglich informieren.Â
5.1.2.Vertranium ist in so einem Fall berechtigt, die vorgeblich rechtsverletzenden Inhalte zu löschen. Der Vergütungsanspruch von Vertranium bleibt davon unberührt.
5.2.Die Freistellung beinhaltet angemessene Kosten der Rechtsverteidigung, die die gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren übersteigen können.
6. Pflichten und Obliegenheit des Kunden
6.1.Die ErfĂĽllung der Mitwirkungspflichten stellt eine vertragliche Hauptleistungspflicht des Kunden dar.
6.2.Der Kunde wird alle Pflichten und Obliegenheiten erfĂĽllen, die zur Abwicklung des Vertrags ĂĽber Vertranium Ad-Management erforderlich sind. Er wird insbesondere
6.2.1.dafĂĽr Sorge tragen, dass er alle Rechte Dritter an von ihm verwendetem Material beachtet;
6.2.2.die Kunden-Materialien rechtzeitig bereitstellt, damit Vertranium die Leistungen im Rahmen von Vertranium Ad-Management zum vereinbarten Termin erbringen kann, und
6.2.3.vor der Versendung von Daten und Informationen an Vertranium diese auf Viren und andere Schadsoftware prĂĽfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme und andere geeignete und angemessene SchutzmaĂźnahmen einsetzen.
7. Kosten
7.1.Die Kosten für die Anzeigenschaltung bei den jeweiligen Plattformen trägt der Kunde.
7.2.Diese Kosten sind nicht im Angebot von Vertranium enthalten, sondern sind zusätzlich zu zahlen.Â
7.3.Der Kunde kann Vertranium Budgetvorgaben im Hinblick auf die Kosten fĂĽr die Werbeanzeigen machen, die Vertranium beachten wird.
8. Reichweite
8.1.Vertranium wird in Abstimmung mit dem Kunden im Rahmen des Vertranium Ads-Management Einstellungen zu Werbegebiet, Werbezeiten und Budget fĂĽr Werbeanzeigen vornehmen.Â
8.2.Vertranium übernimmt keine Gewähr oder Haftung für die Nichterreichung bestimmter Werbeziele (z. B. Klickzahlen, Impressionen, Leads usw.), da diese von vielen Faktoren abhängen, die außerhalb des Einflussbereichs von Vertranium liegen.
9. Datenschutz
9.1.Der Kunde ist verantwortliche Stelle fĂĽr die Social-Media Profile sowie Werbekonten und fĂĽr die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben verantwortlich.
9.2.Der Kunde wird Vertranium ggfs. Datenschutzinformationen, die auf den Social-Media-Kanälen und Werbekonten den Nutzern bereitzustellen sind, bereitstellen und soweit erforderlich vertragliche Vereinbarungen mit den Social-Media Anbietern im erforderlichen Umfang im Hinblick auf die Datenverarbeitung abschließen. Vertranium wird den Kunden auf Anforderung hierbei durch Bereitstellung von hierzu erforderlichen Informationen bei Bedarf unterstützen.
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